Corona-KriseBund und Länder beschließen drastische Einschränkungen

Die Corona-Krise spitzt sich weiter zu. Viele Geschäfte und Kneipen sollen nun dicht machen, der Tourismus eingeschränkt werden. Selbst Spielplätze sollen geschlossen werden. Ziel: Soziale Kontakte weiter einschränken.

Aus Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen die meisten Bundesländer Schulen und Kitas.

Berlin/Brüssel. Bund und Länder wollen mit drastischen Einschränkungen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. Die Maßnahmen sollen ab sofort gelten. Die Länder würden den am Montag gemeinsam von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer beschlossenen eineinhalbseitigen Handlungskatalog nun umsetzen, hieß es.

Supermärkte bleiben offen

Der Beschluss sieht vor, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu “notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken” genutzt werden sollen. Restaurants sollen spätestens um 18.00 Uhr schließen und frühestens um 06.00 Uhr öffnen. Bis auf weiteres verboten werden sollen Busreisen.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen – aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel. Für diese Bereiche soll vielmehr die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.

Spielplätze sollen gesperrt werden

Geschlossen werden sollen dagegen Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen – dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt. Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden.

Treffen in Vereinen werden verboten

Außerdem sollen laut Beschluss Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Dies gilt auch für Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen- und für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften.

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen laut Papier Besuchsregelungen erlassen werden. Für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl veringert werden.

Strenge Grenzkontrollen

Im Kampf gegen das Coronavirus hatte Deutschland am Montag an den Übergängen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zur Schweiz mit strengen Grenzkontrollen begonnen. Damit soll eine rasante Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verhindert und die Zahl der Infizierten und Toten kleingehalten werden. An einigen Grenzübergängen bildeten sich mit Beginn der Kontrollen am Montag um 8.00 Uhr längere Staus. Kleinere Straßen – etwa von Frankreich nach Baden-Württemberg – wurden komplett gesperrt.

Flächendeckende Schulschließungen

Aus Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen die meisten Bundesländer Schulen und Kitas. Bis Freitagnachmittag kündigten 14 Bundesländer flächendeckende Schulschließungen an: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, das Saarland, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Angesichts der Schulschließungen dringen die Praxisärzte auf rasche Klarheit über weitere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Fachangestellte in der Praxis seien wie Feuerwehrleute, Polizisten, Krankenschwestern und viele andere auch Eltern, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Sie bräuchten nun schnelle Unterstützung von Kommunen und Landesregierungen beim Organisieren einer Betreuung, um den Praxisbetrieb nicht herunterfahren zu müssen.

Einige Reiserückkehrer sollten nun daheim bleiben

Alle Reiserückkehrer aus Italien, Österreich und der Schweiz sollten sich nach Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums selbst in Quarantäne begeben. “Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause”, schrieben Minister Jens Spahn und sein Ministerium am Freitagabend jeweils auf Twitter. Dies gelte “unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht”.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die internationalen Coronavirus-Risikogebiete ausgeweitet: Seit Freitagabend gelten auch das Bundesland Tirol in Österreich und die spanische Hauptstadt Madrid offiziell als Gebiete, in denen eine fortgesetzte Virus-Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann.

 Pflege-TÜV wird ausgesetzt

In den Pflegeheimen werden die regelmäßigen Qualitätsprüfungen für den sogenannten Pflege-TÜV ausgesetzt, um das Personal zu entlasten. Die Aussetzung gilt zunächst bis Ende Mai. Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) forderte, weitere Auflagen zu senken.

“In dieser drastischen Situation müssen wir die Rahmenbedingungen lockern”, sagte Verbandschef Dieter Bien. Personalvorgaben wie die Fachkraftquote solle man zurückstellen. “Es ist jetzt oberstes Gebot, die Grundversorgung der alten Menschen sicherzustellen.”

Mehrere Bundesländer haben Besuche in Altenheimen untersagt oder zeitlich beschränkt. Dazu zählen etwa Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Hessen. Einzelne Heime haben jedoch auch eigene Regulierungen. Menschen, die aus Risikogebieten zurückkehrten, wird ein Besuch vielerorts untersagt.

Überblick zu Intensivbetten geplant

Zu den Kapazitäten der Intensivstationen an Krankenhäusern in Deutschland ist angesichts der Coronavirus-Epidemie ein besserer Überblick geplant. Ein mit Partnern entwickeltes Werkzeug ziele darauf ab, dass im Fall einer Überlastung eines bestimmten Krankenhauses ersichtlich ist, wo in der Nähe noch freie Betten sind, sagte der RKI-Präsident am Freitag in Berlin.

Notfallverfahren für Rezepte in Schleswig-Holstein

In Schleswig Holstein werden Patienten, die verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, gebeten, die dafür erforderlichen Rezepte – soweit möglich – telefonisch bei der Arztpraxis zu bestellen und von einem Besuch in der Arztpraxis abzusehen.

Die Arztpraxen faxen die Rezepte dann an die vom Patienten benannte Apotheke. Die Apotheke überzeugt sich durch geeignete Maßnahmen von der Echtheit der Verschreibung und gibt die Medikamente aus. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbietet, sollte dieser genutzt werden, um die Patienten zu versorgen und so die Zahl der Patientenkontakte auch in der Apotheke zu verringern. Notwendige Beratungen werden auf telefonischem Wege durchgeführt.

Die Ärzte sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 AMVV verpflichtet, die vorab per Fax übermittelten Verschreibungen als ordnungsgemäß ausgestellte Verordnungen auf Muster 16 den Apotheken nachzureichen. Über die Art und Weise der in der Regel täglichen Nachreichungen sollen Arztpraxis und Apotheke Vereinbarungen treffen. Dazu gehört auch ein Ersatzverfahren über die Ausstellung von Duplikaten, falls im Einzelfall Originalrezepte auf dem Wege der Zusendung verloren gehen sollten.

Binnenmarkt am Laufen halten

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen warnt nach den Grenzschließungen in Europa vor leeren Supermarktregalen. Schon jetzt seien Tausende Bus- und Lastwagenfahrer an Grenzen in der EU gestrandet.

“Wenn wir jetzt nicht handeln, werden Läden Schwierigkeiten bekommen, ihre Lager mit bestimmten Produkten zu füllen”, sagte von der Leyen in einem am Sonntag auf Twitter verbreiteten Video. “In diesem Moment der Krise ist es von äußerster Wichtigkeit, unseren gemeinsamen Binnenmarkt am Laufen zu halten.”

Von der Leyen kündigte mehrere Initiativen an: Am Montag werde sie einen Vorschlag für einheitliche Kontrollmaßnahmen an den europäischen Grenzen machen. Gesundheitsschutz dürfe nicht dazu führen, dass wichtige Güter und Personal blockiert würden, sagte die Kommissionschefin. Zudem werde die Kommission am Montag für die EU-Staaten die gemeinsame Beschaffung von Coronavirus-Tests und Beatmungsgeräten starten.

Darüber hinaus habe man den EU-Staaten Exportbeschränkungen für wichtige Güter in Drittstaaten vorgeschlagen, sagte von der Leyen. Konkret soll vor der Ausfuhr medizinischer Hilfsmittel von den EU-Staaten geprüft werden, ob sie in der Europäischen Union gebraucht werden.

Kurz zuvor hatte die Bundesregierung Einreisebeschränkungen an den Grenzen zu Frankreich, Österreich und zur Schweiz angekündigt. Der Warenverkehr zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten soll gesichert bleiben. Hamsterkäufe im kleinen Grenzverkehr sollen aber unterbunden werden.

Erleichtertes Kurzarbeitergeld

Viele Beschäftigte Deutschlands sollen durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Nach der Verabschiedung im Bundestag passierte er am Freitag auch den Bundesrat.

Quelle: dpa

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