Gemeinsamer BundesausschussPost-Covid-Richtlinie: Hausarztpraxen sollen koordinieren

Trotz geringer Evidenz und unter teils erheblichen Mühen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt und eine Richtlinie zur Versorgung von Post-Covid-Patienten beschlossen. In vielen Punkten gab es kontroverse Auffassungen bei den im G-BA vertretenen Institutionen. Vor allem Hausarztpraxen werden gefragt sein.

"Bei zwei bis drei Punkten muss ein Sprachforscher ran", sagte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken mit Blick auf die komplizierten Formulierungen in der zu beschließenden Post-Covid-Richtlinie.

Berlin. Auf den letzten Drücker hat der Unterausschuss adhoc-postCov des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) es geschafft, eine Post-Covid-Richtlinie auf die Beine zu stellen, in der eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung solcher Patienten geregelt ist.

Bis Ende Dezember hatte der Gesetzgeber dem G-BA Zeit gegeben, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten und zu beschließen. In seiner Sitzung am Donnerstag (21. Dezember) konnte das Gremium nun einen Haken an den Auftrag setzen.

Ziel der Richtlinie soll sein, dass Long/Post-Covid Patienten schneller und bedarfsgerechter behandelt werden. Die Richtlinie gilt auch für Versicherte, die ähnlich schwer erkrankt sind und eine Ursache bzw. Krankheitsausprägungen wie Long/Post-Covid hat (zum Beispiel Patienten mit chronischem Fatigue-Syndrom ME/CFS).

S1-Richtlinie für G-BA “sehr, sehr wackelige” Basis

Schwierig war die Aufgabe für den G-BA vor allen Dingen deshalb, weil als Grundlage nur eine S1-Richtlinie vorliegt und die Basis damit „sehr, sehr wackelig” sei. “Bei Arzneimitteln würden wir uns das gar nicht anschauen“, brachte Prof. Josef Hecken, unparteiischer G-BA-Vorsitzender, das Dilemma auf den Punkt.

„Derzeit kann die medizinische Forschung nicht die Frage beantworten, was genau Long-Covid auslöst. Bislang gibt es auch keine wirksamen Therapien, sondern nur Behandlungsansätze ohne wirklich klare Evidenz“, bestätigte auch Karin Mag, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses.

Im Zentrum der Versorgung stehen nach der am Ende doch beschlossenen Richtlinie in der Regel Hausärztinnen und Hausärzte, die die Diagnostik und Therapie koordinieren sollen. Zur Koordinierung gehören auch die Überweisung an andere Gesundheitsberufe, sofern notwendig, ebenso die Überweisung an Fachärzte.

Beteiligung mindestens eines Facharztes nötig

Heftig diskutiert wurde im G-BA die Anforderung in der Richtlinie, ob mindestens ein oder zwei Fachärzte an der koordinierten Behandlung (in einem Quartal) beteiligt sein sollen. Während die GKV-Seite mindestens zwei beteiligte Fachärzte forderte, plädierten die anderen Parteien im G-BA für nur mindestens einen Facharzt.

Schließlich, lautete beispielsweise ein Argument der Mehrheit, könne es einem schwerkranken Patienten nicht zugemutet werden, im Quartal neben dem Hausarzt noch mindestens zwei weitere Fachärzte im Quartal aufzusuchen. Ansonsten würde der Patient möglicherweise „aus der Richtlinie herausfliegen“.

Auch sei es fraglich, ob ein Kranker immer einen fachärztlichen Termin im Quartal erhält und er dies auch wahrnimmt, hieß es von G-BA-Vertretern.

Wann endet Behandlung?

Auch der Wunsch der GKV, in der Richtlinie auch einen Anfang und ein Ende einer Behandlung zu definieren, wurde kontrovers diskutiert. Schließlich, so die Mehrheit, sei eine Behandlung automatisch damit beendet, wenn keine Koordinierung mehr nötig sei.

Der G-BA legt im nächsten Schritt seinen Richtlinienbeschluss dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Bei Nichtbeanstandung tritt die Richtlinie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Richtlinie soll in Kürze beim G-BA veröffentlicht werden.

 

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