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Spahn verteidigt ReformpläneWiderstand gegen „Beatmungs-WGs“

Der neue Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers sieht vor, schwer kranke Intensivpflege-Patienten in speziellen Einrichtungen zu verlegen, um die Pflegequalität zu gewährleisten. Kritiker sehen darin einen verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung.

Künftig sollen Intensivpatienten nicht mehr zu Hause gepflegt werden dürfen.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Reformpläne für die Pflege schwer kranker Menschen mit künstlicher Beatmung gegen zunehmende Proteste verteidigt. Er verstehe Sorgen und Ängste, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im ARD-“Morgenmagazin“. Es gehe aber im Interesse der Pflegebedürftigen unter anderem darum, wie gute Qualität kontrolliert werden könne. Spahn betonte, dass die geplanten Neuregelungen nur diejenigen beträfen, die 24 Stunden Intensivpflege bräuchten und in der Regel nicht selbst entschieden, wo sie gepflegt werden – beispielsweise Wachkoma-Patienten.

Sammelstationen für Intensivpatienten

Laut einem ersten Entwurf sollen Menschen, die etwa nach einem Unfall künstlich beatmet werden müssen, eine bessere Betreuung bekommen. Um höhere Qualitätsstandards zu verankern, soll eine Intensivpflege in der eigenen Wohnung daher künftig die Ausnahme sein. In der Regel soll sie in Pflegeheimen oder speziellen „Beatmungs-WGs“ stattfinden. Weiterhin einen Anspruch auf Intensivpflege zu Hause haben sollen minderjährige Kinder. Ausnahmen sollen zudem möglich sein, wenn die Unterbringung in einer Einrichtung nicht möglich oder zumutbar ist.

Selbstbestimmungsrecht missachtet

Die Grünen-Fachpolitikerin Kordula Schulz-Asche nannte Spahns Erklärungen erschreckend: „Sollen also Menschen, die sich nicht mehr äußern können, in Einrichtungen verfrachtet werden, während diejenigen, die sich wehren können, Glück haben, zu Hause zu bleiben?“ Die Bundesregierung müsse die Selbstbestimmungsrechte pflegebedürftiger Menschen achten.

Kritik von Patientenschützern

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte, lange sei dafür gekämpft worden, dass jeder Betroffene sein Zuhause selbst bestimmen könne. „Es wäre absurd, wenn jetzt nur schwerstkranke Kinder daheim gepflegt werden dürfen und sie bei Volljährigkeit von den Krankenkassen gezwungen werden, ins Pflegeheim zu ziehen“, sagte Vorstand Eugen Brysch den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ (Freitag). Zugleich gelte es, Kriminellen in der lukrativen Branche das Handwerk zu legen.

Entwöhnung im Fokus

Spahn betonte, dass Patienten nicht länger künstlich beatmet werden sollten als nötig. Auch dabei gehe es um Selbstbestimmung. Daher solle dafür gesorgt werden, dass finanzielle Anreize und Abläufe einer Entwöhnung nicht mehr entgegenwirkten. Geplant ist zudem, Eigenanteile der Betroffenen für Intensivpflege in Heimen zu senken.

Quelle: dpa

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