Für Krankenhäuser in Deutschland kommen erweiterte Vorgaben für die Mindestbesetzung mit Pflegepersonal. Ab 1. Januar 2020 sollen für zusätzliche Stationen Untergrenzen greifen, wie ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Dies betrifft Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation sowie Stroke Units. Verpflichtende Untergrenzen gibt es bereits für Intensivstationen sowie Abteilungen für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie.
KrankenhäuserMinisterium fordert weitere Personal-Untergrenzen
Bereits heute fällt es Kliniken schwer, die Mindestbesetzung mit Personal sicher zu stellen. Ab kommendem Jahr soll die Untergrenze erneut angehoben werden.