Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Februar Eckpunkte für die gesetzliche Umsetzung des Pflegebonus in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vorgelegt.
Für den Bonus will die Regierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen soll auf 3.000 Euro angehoben werden.
Während die Höhe der Bonuszahlungen in Kliniken noch nicht konkret benannt wurde, soll in Pflegeeinrichtungen eine gestaffelte Auszahlung erfolgen und zwar folgendermaßen: Das Papier bezieht die MFA in die Überlegungen ein, allerdings nicht im Bereich eines staatlichen Bonus, sondern als steuerfreie freiwillige Sonderleistung.
Die Vorschläge waren zu Redaktionsschluss noch nicht konsolidiert. red