Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

BundesgesundheitsministeriumEckpunkte für Pflegebonus festgelegt

Für den Pflegebonus in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen.

Pflegebonus: In Pflegeeinrichtungen soll eine gestaffelte Auszahlung erfolgen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Februar Eckpunkte für die gesetzliche Umsetzung des Pflegebonus in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vorgelegt.

Für den Bonus will die Regierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen soll auf 3.000 Euro angehoben werden.

Während die Höhe der Bonuszahlungen in Kliniken noch nicht konkret benannt wurde, soll in Pflegeeinrichtungen eine gestaffelte Auszahlung erfolgen und zwar folgendermaßen: Das Papier bezieht die MFA in die Überlegungen ein, allerdings nicht im Bereich eines staatlichen Bonus, sondern als steuerfreie freiwillige Sonderleistung.

Die Vorschläge waren zu Redaktionsschluss noch nicht konsolidiert. red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.