Menschen über 60 Jahre sowie das Personal von Alten- und Pflegeheimen sollen ab sofort die Möglichkeit einer Auffrischimpfung erhalten. Darauf einigte sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am heutigen Montag (06.09.). Die Drittimpfung soll nach ärztlicher Beratung und individueller Entscheidung jedoch frühestens sechs Monate nach der ersten vollständigen Impfserie erfolgen.
Mit ihrem Beschluss hat die GMK also den Personenkreis für die Boosterimpfung ausgeweitet. Bisher hatten sich die Minister auf eine dritte Dosis insbesondere für Pflegebedürftige und über 80-Jährige verständigt.
Personenkreis für Impfung erweitert
Das gelte auch für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen, sowie Berufsgruppen mit regelmäßigem Kontakt zu infektiösen Menschen, wie beispielsweise Mitarbeitern im Rettungsdienst oder mobilen Impfteams. Um diese Personengruppe hat die GMK ihre eigene Empfehlung von Mitte August erweitert.
So wolle man gut vorbereitet in Herbst und Winter gehen. Die heute getroffenen Beschlüsse seien wegweisende Maßnahmen, um Corona in der nassen, kalten und infektionsreichen Jahreszeit weiter zu bekämpfen und gleichzeitig gesellschaftliches Leben und Schule bei maximalem Schutz zu ermöglichen, sagte der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek.