Dass sich Patientenverfügung und Organspende mitunter ausschließen, wissen viele Menschen nicht. Das zeigt eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Fast jeder dritte der 236 befragten Senioren gab darin an, sowohl Organspende-Ausweis als auch Patientenverfügung erstellt zu haben (29 Prozent); dies traf vor allem bei einer Zustimmung zur Organspende zu.
Aber: Nur 47 Prozent aller Patientenverfügungen enthalten laut ihren Verfassern eine Aussage über die Organspende. Ein Sterben außerhalb der Intensivstation wurde von 51 Prozent priorisiert, während 17 Prozent mehr Wert darauf legten, ihre Organe zu spenden.
Solche Konstellationen bergen potenzielle Konflikte und “bedeuten für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung”, bilanziert Studienautor Prof. Ralf Jox. Dieser Umstand sei vielen potenziellen Spendern nicht bewusst. Zugleich attestierte die Studie “überwiegend kritische” Wissenslücken zum Hirntod. Die Studienautoren betonen vor diesem Hintergrund die Wichtigkeit ärztlicher Aufklärung zu dem Thema.