Patienteninformationen sollten den Medikationsplan begleiten, auf den gesetzlich Versicherte mit mindestens drei parallel verordneten Arzneimitteln ab Anfang Oktober Anspruch haben. Darauf hat der „Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen“ hingewiesen. Man verspreche sich so eine bessere Mitarbeit und Nutzung der Pläne durch die Patienten. Der Medikationsplan ist ein Teil des sogenannten E-Health-Gesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass alle Patienten, die mehr als drei verschiedene Medikamente einnehmen, Anspruch auf einen strukturierten Medikationsplan haben.