Die bewährten Versorgungsstrukturen in der Palliativversorgung könnten künftig auf eine Belastungsprobe gestellt werden. Das deutet der jüngst vorgelegte Entwurf für einen neuen Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) an. Dieser sieht etwa eine Mindest-Personalausstattung vor, wonach Ärztinnen und Ärzte mindestens 50 bzw. 25 Prozent beim SAPV-Träger angestellt sein müssen. Für die fachliche ärztliche Leitung wäre demnach sogar eine 75-Prozent-Stelle nötig.
Damit wären aber Hausärztinnen und Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin faktisch von der Teilnahme ausgeschlossen, da sie ihren Praxisbetrieb in der Regel nicht mit einer Teilzeitanstellung vereinen können, bemängelt der Deutsche Hausärzteverband. Würden sie sich hingegen in größerer Zahl für die Tätigkeit im SAPV-Team entscheiden – und damit gegen ihre Praxis –, könnten Lücken in der hausärztlichen Versorgung drohen.
Zur Erinnerung: Seit 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte einen gesetzlichen Anspruch auf eine SAPV, in der Regel geleistet durch Hausärztinnen und Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin in SAPV-Teams. 2018 führten rund 11.600 Ärzte in Deutschland diese Zusatzbezeichnung – Tendenz steigend.
Dabei ist die konkrete Umsetzung regional unterschiedlich. Der überarbeitete Rahmenvertrag, für den nun ein erster Entwurf vorliegt, soll den bestehenden Flickenteppich vereinheitlichen.