Die Kompetenzen von Notfallsanitätern sollen erweitert werden. Das beinhaltet das MTA-Reform-Gesetz, das Ende Januar den Bundestag passiert hat. Der Bundesrat sollte bei Redaktionsschluss noch im Februar entscheiden.
Mit dem Gesetz wird unter anderem das Notfallsanitätergesetz angepasst. Demnach dürfen Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Arztes oder Beginn einer teleärztlichen Betreuung eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen vornehmen, dazu zählen auch invasive Maßnahmen.
Dies setzt voraus, dass die Sanitäter diese Maßnahmen in der Ausbildung erlernt haben und diese nötig sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden. Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung mit einer stärken Beschränkung der Befugnisse von Heilpraktikern. Sie sollten ursprünglich keine Laborleistungen mehr beauftragen dürfen.