kurz + knappNeues Reha-Formular schon bestellt?

Von 1. April 2016 an müssen Hausärzte das neue Formular 61 verwenden, um eine medizinische Rehabilitation für gesetzlich Versicherte zu verordnen. Die neue Vorlage können sie ab März wie bisher bestellen, zum Beispiel bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder ihrer Druckerei. Zudem steht ein Update der Praxissoftware ab dem zweiten Quartal zur Verfügung, mit dem das Formular auch elektronisch ausgefüllt werden kann.

Von April an sind die alten Formulare ungültig, das Formular 60 (der „Antrag zum Antrag“) entfällt künftig. Damit wurde bisher geprüft, ob und welche Versicherung die Reha bezahlt. Statt vier umfasst das neue Formular 61 nur noch drei Seiten: Darüber kann weiterhin gecheckt werden, ob die Kranken- oder Unfallversicherung die Kosten für die Rehabilitation übernimmt. Ebenso kann damit eine Beratung durch die Kasse beantragt werden. Gestrafft hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Angaben zu Maßnahmen der Krankenbehandlung und Kontext. Detaillierter können Ärzte jetzt Einschränkungen bei Aktivitäten und Teilhabe beschreiben. Alles in allem sollte das Ausfüllen von Muster 61 damit zukünftig schneller gehen, hofft die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Ab April können alle Vertragsärzte eine medizinische Reha zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist dann nicht mehr erforderlich. Damit entfällt also die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.