Zukünftig können Ärzte, sofern dies medizinisch angezeigt ist, Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention empfehlen. Ziel ist es, individuelle verhaltensbezogene Risikofaktoren zu senken, die für das Entstehen von Erkrankungen verantwortlich sein können. Mögliche Handlungsfelder sind Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum.
Die Beschlüsse zur Änderung der Früherkennungs-Richtlinien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Juli in Berlin gefasst. „Ärzte haben mit dem Ausstellen von Präventionsempfehlungen zukünftig eine weitere Möglichkeit, Versicherte zu motivieren, an gesundheitsbezogenen Kursen teilzunehmen. Der G-BA hat den Auftrag des Gesetzgebers, hierzu die entsprechende Ausgestaltung vorzunehmen, fristgerecht umgesetzt. Die Präventionsempfehlung in Form einer ärztlichen Bescheinigung soll bei der Beantragung von Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention von den Krankenkassen berücksichtigt werden. Krankenkassen bezuschussen dann die Kosten für ein zertifiziertes Angebot oder bieten – ohne weitere Kosten für die Versicherten – selbst solche Leistungen an. Zudem können Präventionsleistungen von den Versicherten weiterhin ohne eine ärztliche Empfehlung beantragt werden“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2017 in Kraft.