Der Deutsche Ärztetag hat in Hamburg Leitplanken fur die weiteren Verhandlungen über eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschlossen. Jedoch soll erst spätestens nach der Bundestagswahl 2017 ein Konzept stehen. Nach einer langen, überwiegend sachlichen Debatte haben die Delegierten dem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) zur GOÄ mit zwei Ergänzungen zugestimmt. Damit beauftragen sie den BÄK-Vorstand, dem konsentierten Gesamtvorschlag einer neuen GOÄ zuzustimmen, jedoch nur, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind:
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So soll das Recht auf Abrechnung von Leistungen weiterhin an die Approbation – und nicht an die Weiterbildungsordnung – gebunden sein.
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Die neue GOÄ darf kein System zur Honorarsteuerung werden. So soll eine Gemeinsame Kommission (GeKo) nur Empfehlungen abgeben dürfen. Auch soll das Monitoring nach dem Start einer neuen GOÄ nicht dazu dienen, ein Budget vorzugeben.
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Die Leistungslegenden, deren Bewertung und die Steigerungssystematik entsprechen den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen aus 2016. Der Bewertung soll eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zugrunde liegen und die "sprechende Medizin" besser honoriert werden.
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Analogabrechnungen sollen erhalten bleiben.
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Berufsverbände und Fachgesellschaften sollen eingebunden werden.
Um hausärztliche Leistungen wie die Betreuung multimorbider Patienten oder den Einsatz von Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) besser abzubilden, pladiert der Deutsche Hausärzteverband dafür, Zuschläge in die neue GOÄ aufzunehmen.
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