Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappNeue Richtschnur für GOÄ

Der Deutsche Ärztetag hat in Hamburg Leitplanken fur die weiteren Verhandlungen über eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschlossen. Jedoch soll erst spätestens nach der Bundestagswahl 2017 ein Konzept stehen. Nach einer langen, überwiegend sachlichen Debatte haben die Delegierten dem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) zur GOÄ mit zwei Ergänzungen zugestimmt. Damit beauftragen sie den BÄK-Vorstand, dem konsentierten Gesamtvorschlag einer neuen GOÄ zuzustimmen, jedoch nur, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind:

  • So soll das Recht auf Abrechnung von Leistungen weiterhin an die Approbation – und nicht an die Weiterbildungsordnung – gebunden sein.

  • Die neue GOÄ darf kein System zur Honorarsteuerung werden. So soll eine Gemeinsame Kommission (GeKo) nur Empfehlungen abgeben dürfen. Auch soll das Monitoring nach dem Start einer neuen GOÄ nicht dazu dienen, ein Budget vorzugeben.

  • Die Leistungslegenden, deren Bewertung und die Steigerungssystematik entsprechen den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen aus 2016. Der Bewertung soll eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zugrunde liegen und die "sprechende Medizin" besser honoriert werden.

  • Analogabrechnungen sollen erhalten bleiben.

  • Berufsverbände und Fachgesellschaften sollen eingebunden werden.

Um hausärztliche Leistungen wie die Betreuung multimorbider Patienten oder den Einsatz von Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) besser abzubilden, pladiert der Deutsche Hausärzteverband dafür, Zuschläge in die neue GOÄ aufzunehmen.

Langfassung hier

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.