Eine neue GOÄ noch in der aktuellen Legislaturperiode werde immer unwahrscheinlicher, hat Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Mitte März im Gespräch mit dem „Deutschen Ärzteblatt“ gesagt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen hat der BÄK-Vorstand im März abgelehnt, die GOÄneu an das Bundesgesundheitsministerium weiterzuleiten.
Grund dafür ist der Entwurf des Leistungsverzeichnisses, das erstmals auch Bewertungen enthält. Dabei handele es sich um eine Vorlage der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Berechnungen stammten von einem von der PKV beauftragten Beratungsunternehmen. „Dieses ist schlicht nicht akzeptabel“, so Montgomery. Weder die Struktur noch die Bewertungen seien nachvollziehbar, daher habe der Vorstand das Leistungsverzeichnis einstimmig abgelehnt. Montgomery räumte auch ein, dass die BÄK einen taktischen Nachteil habe, da sie anders als die PKV über keine eigenen Abrechnungsdaten verfüge.
Ein weiterer Schlag: Die BÄK muss nun auf ihren bisherigen Chefverhandler verzichten. Mitte März ist Dr. Theodor Windhorst von dieser Aufgabe und als Vorsit-zender des GOÄ-Ausschusses bei der BÄK zurückgetreten. Er begründete seinen Entschluss damit, dass aus seiner Sicht in der aktuellen Situation „durch unterschiedliche Einflussnahmen von außen“ die Voraussetzungen für einen fairen Leistungsausgleich nicht gegeben seien. Zudem wolle er nicht im Weg stehen, „die GOÄneu zur Chefsache zu machen“.
Er plädierte dafür, nun ohne Zeitdruck weiter zu verhandeln und Fachverbände grundlegend zu beteiligen. Im BÄK-Vorstand gebe es gute NachfolgerKandidaten, sagt Montgomery. Der Deutsche Ärztetag in Hamburg Ende Mai soll sich ausführlich mit der GOÄ beschäftigen.