Bei der Verschreibung von Cannabis seien viele Ärzte unsicher, so die Deutsche Schmerz- und Palliativgesellschaft (DGS). Die Verordnungen steigen, die drei größten gesetzlichen Kassen melden aber, dass sie etwa ein Drittel der Anträge ablehnten, weil diese fehlerhaft oder unvollständig seien. In "Schmerzmedizin" hat die DGS Musteranträge publiziert: hausarzt.link/eFxTq
Zeitnah will sie eine Praxisleitlinie veröffentlichen. Neben der Literaturrecherche setzt die DGS bewusst auf Anwenderwissen, da die Studienlage teils sehr schlecht ist. Viele Empfehlungen seien offen formuliert. So heißt es, chronische Schmerzen seien eine "mögliche Indikation für die Verordnung von Cannabinoiden" (Grad A). Das gleiche gelte für Tumor-, nicht tumorbedingte, neuropathische Schmerzen, Schlafstörungen bei chronischem Schmerz und spastischem Schmerz bei Multipler Sklerose. Hingegen rät die DGS deutlich davon ab, Cannabisblüten zu verordnen.