Berlin. Um Ärztinnen und Ärzte in den Praxen zu unterstützen haben KBV und GKV-Spitzenverband einen zeitlich begrenzten Zuschlag vereinbart, der für die Behandlung von Kindern bis 12 Jahren mit Atemwegsinfekten zur Verfügung steht.
[habox:ad] Insgesamt stocken die Kassen dafür die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung um 49 Millionen Euro auf.
Zuschlag auf die Versichertenpauschale
Anspruch auf den Zuschlag haben nicht nur Kinder- und Jugendärzte, sondern auch Allgemeinmediziner, hausärztliche Internisten, HNO-Ärzte, Pneumologen und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen, teilt die KBV am Montag (23.1.) mit.
Die KVen setzen den Zuschlag (65 Punkte oder rund 7,50 Euro) über die EBM Nr. 01110 zur Versichertenpauschale automatisch zu. Voraussetzung ist, dass die Ärztin bzw. der Arzt einer der folgenden gesicherten Diagnosen dokumentiert hat:
- J00-J06 Akute Infektionen der oberen Atemwege,
- J09-J18 Grippe und Pneumonie,
- J20-J22 Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege (außer J18.2 Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet).
Auf zwei Quartale begrenzt
Der Zuschlag wird im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 ausbezahlt.
Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die Zuschläge. Die ssei schon ein erster wichtiger Schritt. Fraglich sei allerdings, warum die gleiche Versorgungsleistung ab dem 12. Lebensjahr weniger wert sein soll, so der Verband.
[habox:ad] Der Beschluss des Bewertungsausschusses finden Sie hier: Beschluss