Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

CoronaSchnelltest-Chaos lüftet sich – langsam

Erneut hat die Regierung die Arztpraxen mit ihrer Schnelltest-Strategie überrumpelt. Jetzt liegt die neue Test-Verordnung vor und zeigt zumindest einen zeitlichen Ausweg aus dem Chaos. Den 22. März sollten sich Praxen schon einmal im Kalender notieren.

Das Ausrollen der Corona-Schnelltests hat in vielen Praxen Ärger verursacht.

Berlin. Die abrupte Umstellung auf Schnelltests für jedermann einmal pro Woche hat in Arztpraxen bundesweit für Chaos und Unmut gesorgt. Davor hatte unter anderem der Deutsche Hausärzteverband eindringlich gewarnt, obwohl er grundsätzlich die Tests als weiteren Baustein neben Impfungen und Schutzmaßnahmen begrüßt.

Zwar wurden die geplanten Änderungen bereits vergangene Woche bekannt. Jedoch stand die geänderte finale Test-Verordnung den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erst am Montag (8.3.) – dem Tag des Inkrafttretens – zur Verfügung. Am Dienstag (9.3.) veröffentlichte diese das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dann auch auf seiner Webseite.

Neue Abrechnungsvorgaben bis 22. März

Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hat dies zur Folge, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen erst jetzt beginnen können, die konkreten Abrechnungs- und Dokumentationsvorgaben für die Schnelltests festzulegen. Dafür haben sie nach der Verordnung bis zum 22. März Zeit.

Gegenüber „Der Hausarzt“ äußerten viele Hausarztpraxen ihren Ärger über die fehlenden Regelungen. Nun schafft die Test-Verordnung zumindest ein wenig Klarheit: Bis die neuen Bestimmungen auf Bundesebene getroffen sind, gelten die bisherigen Abrechnungs- und Testvorgaben der jeweiligen KV weiter.

Doch diese unterscheiden sich regional stark – von Pseudoziffern mit der normalen Quartalsabrechnung bis zu Sammel-Strichlisten über die veranlassten Tests.

Neue Vordrucke

Laut der Verordnung soll die KBV auch die Vordrucke bis 22. März bundeseinheitlich festlegen. Hier sind natürlich auch die neuen Testanlässe zu integrieren.

Die KV Schleswig-Holstein teilte am Montagabend bereits mit, dass Ärzte einen Bestätigungs-PCR-Tests nach positivem Antigen-Test künftig nach Muster OEGD beauftragen sollen. Ob dies jedoch bundesweit gilt, bleibt abzuwarten.

Alles lesen 1 2 3

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.