Die Kassenleistungserbringer Vereinigung
Betreff: "Heilmittel: Regierung will neuen Stolperstein schaffen", HA 15, 20.9.16, S. 16
Guter Hinweis, wenn die Entscheidung über Art und Umfang der Heilmittelanwendung beim Patienten auf den Heilmittelerbringer übertragen wird, dann ist der Weg, den andere schon beschritten haben, nicht mehr weit.
Hier soll offensichtlich deutlich in die Kompetenz der Ärzte eingegriffen werden. In Zukunft wird dann wohl wie mit der Psychothe- rapie schon erfolgreich durchgeführt, keine ärztliche Verordnung mehr benötigt. Die Heilmittelerbringer finden sich demnächst wie die Psychotherapeuten in den KVen wieder. (Vielleicht dann: KLV für Kassenleistungserbringer Vereinigungen)
Sollte die Änderung kommen wie beschrieben, würde ich, um mich vor Heilmittelregressen zu schützen, die Verordnung grundsätzlich an einen Spezialisten delegieren.
Zusätzlich: Man stelle sich nur vor, der verordnende Arzt würde ggf. für die nicht indikationsgerechte Art des Heilmittels, für eine zu geringe Anzahl oder gar für eine zu hohe Anzahl zur Rechenschaft gezogen.
Dr. med. Franz Scharte, Harsewinkel