Der derzeit in der GOÄ berechnete Gebührensatz für die Ausstellung eines Leichenschauscheines ist in den Augen der Bundesregierung nicht angemessen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Kosten für die Ausstellung eines Totenscheins (bit.ly/2cUQNco).
Die derzeitige Vergütung für die Todesfeststellung wurde 1996 in der GOÄ festgelegt. Die Anforderungen an die Todesfeststellung haben sich seitdem differenziert. "Die in der seit 1996 unveränder-ten GOÄ enthaltenen Leistungen und Vergütungen bilden dies nicht ab. Im Rahmen der anstehenden Novellierung der GOÄ ist daher vorgesehen, diese Leistungen zu differenzieren und entsprechend dem jeweiligen Aufwand angemessen zu bewerten. Entsprechende Vorschläge werden von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband erarbeitet", schreibt die Bundesregierung.
Diese Vorschläge prüfe die Regierung, wenn sie den Verordnungsentwurf für eine GOÄ-Novellierung erstellt. Daher sei eine Bewertung konkreter Beträge für die Vergütung der Todesfeststellung in der GOÄ durch die Bundesregierung derzeit nicht sachgerecht. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, die Todesfeststellung als Kassenleistung in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, sei nicht vorgesehen. Ein neues Konzept zur GOÄ-Novelle soll spätestens nach der Bundestagswahl vorliegen, so die BÄK.