Die neuen Kinder-Richtlinien sind am 1. September 2016 in Kraft getreten (wie kurz berichtet in Der Hausarzt 11,15). Dadurch entsteht nun eine unübersichtliche Situation. Denn nach der aktuellen Rechtslage tritt die Leistungspflicht der Vertragsärzte nämlich erst ein, wenn der Bewertungsausschuss die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst hat, spätestens jedoch nach sechs Monaten. Bisher ist diese Entscheidung aber noch nicht gefallen (Stand: 20.9.16).
Kommentar
Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt für Vertragsärzte die bisherigen Leistungsbestandteile der Kinder-Untersuchungen gültig sind. Ausgenommen davon ist nur der stationäre Sektor. Krankenhäuser können deshalb bereits seit dem 1. September die neuen "Gelben Hefte" ausgeben, niedergelassene Ärzte nicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt deshalb, dass Ärzte bis zur Anpassung des EBM die Kinder-Untersuchungen nach den derzeit gültigen Regelungen vornehmen, diese aber, sofern vorhanden, bereits im neuen "Gelben Heft" dokumentieren.
Dies wiederum ist aber nur für die Maßnahmen und Untersuchungen möglich, die bereits jetzt Leistungsbestandteile sind. Die neuen Leistungen können erst erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden, wenn es dafür Leistungsziffern gibt.
Für Kinder, die vor dem 1. September 2016 geboren sind und somit noch das alte "Gelbe Heft" besitzen, ändert sich übrigens nichts. Hier können nur die bisherigen Leistungen erbracht und bis auf Weiteres im alten Heft dokumentiert werden.
Neuerungen im "Gelben Heft" (Quelle: KBV):
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Bei den Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren sollen Kinder- und Jugendärzte noch intensiver auf psychische und soziale Aspekte achten. Es geht darum, Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen früh zu erkennen und den Eltern entsprechende Hilfen anzubieten.
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Die Inhalte zur U1 bis U9 wurden überarbeitet und konkretisiert. Neben der stärkeren Berücksichtigung von psychosozialen Aspekten wurden zum Beispiel die Merkmale überarbeitet, die bei der Beurteilung der Entwicklung eines Kindes helfen sollen.
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Die Dokumentation im Gelben Heft wurde entsprechend der Neustrukturierung und Konkretisierung der Untersuchungsinhalte angepasst.
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Neu im Gelben Heft ist eine Teilnahmekarte, auf der die Untersuchung bestätigt wird. Eltern können damit etwa für die Kita belegen, dass sie das Früherkennungsangebot für ihr Kind nutzen, ohne dabei vertrauliche Informationen weitergeben zu müssen.