![Jüngst hat die STIKO ihre Empfehlung zum RSV-Schutz mit Nirsevimab für alle Säuglinge veröffentlicht. Doch damit dies auch eine generelle Kassenleistung wird, fehlt noch ein Detail.](https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2019/08/Abrechnung_eCard_Versichertenkarte_Arztpraxis-400x267.jpeg)
RSV-ProphylaxeNirsevimab (noch) nicht auf Kasse
Jüngst hat die STIKO ihre Empfehlung zum RSV-Schutz mit Nirsevimab für alle Säuglinge veröffentlicht. Doch damit dies auch eine generelle Kassenleistung wird, fehlt noch ein Detail.
Jüngst hat die STIKO ihre Empfehlung zum RSV-Schutz mit Nirsevimab für alle Säuglinge veröffentlicht. Doch damit dies auch eine generelle Kassenleistung wird, fehlt noch ein Detail.
Im Hausarztvertrag mit der TK gibt es zum 1. Juli einige Neuerungen: So werden Praxen gezielt dafür honoriert, eine gute Versorgungsstruktur vorzuhalten, erklärt Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des HÄV.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mit seinem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit die kardiovaskuläre Sterblichkeit in Deutschland senken. Dass das Gesundheitssystem hier dringend Nachholbedarf hat, daran hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband keinen Zweifel. Allerdings klammere der Gesetzentwurf etwas Entscheidendes aus.
Wer regelmäßig Sport treibt, soll mit Rabatten auf den Versicherungsbeitrag belohnt werden. So sieht es ein Tarif der Generali-Tochter Dialog vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung.
Die Gesamtzahl der privaten Krankenversicherung stieg im vergangenen Jahr um 423.700 auf 38,3 Millionen. Das meldet der PKV-Verband anlässlich seiner Jahrestagung. Auch die GOÄ-Reform ist wichtiges Thema für den PKV-Verband.
Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie nie zuvor. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.
Gute Nachrichten für alle Praxen, die am HZV-Vertrag mit der TK teilnehmen – und für die, die noch einsteigen wollen. Ab Q3/2024 gibt es eine ganze Reihe von Vertragsanpassungen, die den ohnehin schon erfolgreichen Vertrag noch interessanter machen. Wir haben die Highlights zusammengefasst. Dazu noch ein wichtiger Hinweis vorab: Die hier beschriebene Vertragsweiterentwicklung gilt für die über das HÄVG Rechenzentrum abzurechnenden HZV-Verträge mit der Techniker Krankenkasse außerhalb Baden-Württembergs. Der TK-Vertrag in Baden-Württemberg ist von den Änderungen nicht betroffen.
Wie hat sich die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) entwickelt? Welche Apps werden besonders häufig verschrieben und welche Kosten fallen an? Antworten auf diese Fragen liefert der zweite DiGA-Report der Techniker Krankenkasse, der am Donnerstag (25.4.) vorgestellt wurde.
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