Der Schulterschluss zwischen Vertrags- und Klinikärzten für eine Reform der Notfallversorgung setzt sich fort: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) haben Ende Juli bei einem Spitzentreffen in Berlin gemeinsame Reformvorschläge vereinbart. Beide sprechen sich für „gemeinsame und einheitliche Anlaufstellen“ für Patienten aus.
Derzeit existierten Bereitschaftsdienst und Notruf bekanntlich parallel in unterschiedlichen Strukturen. Während die KVen den Notdienst 116117 organisieren, ist der Rettungsdienst kommunale Aufgabe. Notrufe über die 112 führen oft zu Rettungseinsätzen mit Einweisung ins Krankenhaus. „Viele Patienten in den Rettungsstellen können genauso gut (…) von niedergelassenen Ärzten versorgt werden“, sagte MB-Chef Rudolf Henke. KBV und MB plädieren für die Zusammenführung dieser Parallelstrukturen in eine „integrierte Notfallversorgung“. In dieser „gemeinsamen Oberfläche“ sollten alle Notfallpatienten eine „erste Einschätzung“ erhalten. Dort könnten abwendbar gefährliche Verläufe und veritable Notfälle erkannt und dem Rettungsdienst zugewiesen werden, während eher unkritische Fälle an den ärztlichen Bereitschaftsdienst verwiesen werden. Eine Reform sollte durch entsprechende „Modellprojekte begleitet und weiter entwickelt (sic!) werden“. KBV und MB fordern von der Politik, die rechtlichen Hürden dafür abzubauen sowie eine extrabudgetäre Vergütung.