Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

GrippeimpfungVerlängerung der Sonderregel gefordert

Ende März läuft die Ausnahme für über 60-Jährige beim Grippeimpfstoff aus. Doch aus Sicht der Vertragsärztinnnen und -ärzte gibt es einen guten Grund, diese zu verlängern.

Ab 60 Jahren rät die STIKO zum Hochdosis-Grippeimpfstoff.

Berlin. Bis 31. März können Menschen ab 60 Jahren entweder den Hochdosis-Grippeimpfstoff oder eine quadrivalente Influenzaimpfung erhalten. Für den kommenden Herbst soll diese Gruppe dann nur noch die Hochdosisvakzine von der GKV bezahlt bekommen.

Das könnte jedoch problematisch werden, fürchtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und fordert daher, die Ausnahmeregelung erneut zu verlängern. Sie begründet dies mit Rückmeldungen aus Praxen, dass zahlreiche Patientinnen und Patienten die Hochdosis-Impfung ablehnten, weil sie sich vor mehr Nebenwirkungen sorgten.

Wenn viele Versicherte aus der Risikogruppe der Senioren sich dann lieber nicht gegen Grippe impfen lassen, könne sich die Impfquote deutlich verschlechtern, argumentiert die KBV. Bislang ist seitens des Bundesgesundheitsministeriums allerdings keine Gesetzesanpassung geplant.

Darüber hinaus fordert die KBV, dass die Anwendung des Hochdosis-Grippeimpfstoffs bei Personen ab 60 Jahren weiterhin als “wirtschaftlich” eingestuft wird. red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.