Urteil Landessozialgericht KBV: EBM Nrn. 86900 und 86901 gelten doch
Die Übermittlungspauschalen für E-Arztbriefe über KIM gelten unvermindert weiter, teilt die KBV mit und beruft sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Zunächst hieß es, dass die Pauschalen mit der Einführung der TI-Pauschalen zum 30. Juni gestrichen seien.