Berlin. Der Orientierungswert als Basis für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigt für 2024 um 3,85 Prozent (2024: 11,9339 Cent; aktuell: 11,4915 Cent). Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Mittwoch (13. September) einstimmig beschlossen, wie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband mitgeteilt haben.
Die KBV spricht von einer absoluten Erhöhung der Finanzmittel für die ambulante Versorgung von 1,6 Milliarden Euro; die Kassen von 1,8 Milliarden Euro.
„Dieser Abschluss ist extrem enttäuschend und wird die ambulante Versorgung schwächen. Da gibt es nichts schönzureden. Die 3,8-prozentige Steigerung des Orientierungspunktwertes deckt die gestiegenen Kosten der Praxen bei weitem nicht ab. Faktisch bedeutet das, dass die Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft draufzahlen. Das ist das Gegenteil eines Befreiungsschlags”, so Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
Kompromiss einstimmig beschlossen
Nach ihrer letzten erfolglosen Verhandlungsrunde im August hatten die Verhandlungspartner zunächst angekündigt, den Erweiterten Bewertungsausschuss als Schlichtungsstelle noch nicht anrufen zu wollen. Dies scheint sich in den vergangenen Wochen gewandelt zu haben – jedoch im Einvernehmen. Beide Seiten hätten das Gremium angerufen, „da keine Einigung (…) möglich war“, so die KBV.
Zur Erinnerung: Im Erweiterten Bewertungsausschuss sitzen neben den Ärzten und Kassen auch drei unparteiische Mitglieder.
Die Ärzte hatten 10,2 Prozent mehr Honorar gefordert, die Kassen waren mit dem Angebot von 2 Prozent in die Verhandlungen gestartet. Letztlich akzeptierten beide Seiten den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses, wie sie unabhängig voneinander mitteilten.
MFA-Tarifsteigerungen künftig sofort berücksichtigt
Neben der Steigerung des Orientierungspunktwertes konnte ein wichtiges Detail erreicht werden: Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA) sollen künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden – und nicht erst mit zeitlichem Verzug, wie es bislang der Fall ist. Damit wolle man die Praxen „in der angespannten Personalsituation entlasten“, hieß es auf Kassenseite.
Dies sei längst überfällig gewesen, so Beier: “Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den vergangenen Jahren Außergewöhnliches geleistet. Gemeinsam mit ihnen kämpfen wir seit langem dafür, dass sich ihre unverzichtbare Arbeit endlich auch im EBM widerspiegelt. Dass die Tarifverträge unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig zeitnäher abgebildet werden sollen, ist ein erster Schritt und längst überfällig. Jetzt müssen diesen vagen Ankündigungen aber auch spürbare Taten folgen.”
Gegenüber „Der Hausarzt“ hatte Hannelore König, Vorsitzende des Verbands medizinischer Fachberufe (vmf), dies jüngst als wichtigen Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel in Hausarztpraxen unterstrichen.
Weitere Steigerungen sind möglich
Die KBV erinnerte am Mittwoch daran, dass die Verhandlungen zur Dynamisierung von Kostenpauschalen, zum Beispiel für Dialysen und Laboruntersuchungen, sowie über eine Vergütung des Mehraufwands von Arztpraxen infolge von Arzneimittelengpässen fortgeführt würden. Gleiches gelte für die gestiegenen Hygienekosten bei ambulanten Operationen. Diese Gespräche sollen Ende 2023 abgeschlossen sein.
Im Honorarabschluss enthalten sei hingegen ein Inflationsausgleich für Ärztinnen und Ärzte, wie die Kassenseite unterstrich.