Berlin. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zu früheren Jahren und doch kein echter Ausgleich für stetig steigende Kosten: Die am Mittwochabend (15.9.) beschlossene Anhebung des Orientierungswerts um 1,275 Prozent erscheint nur zunächst als Lichtblick in einer von Herausforderungen und Anstrengungen geprägten Zeit hausärztlicher Tätigkeit.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte die Anhebung festgelegt, nachdem sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungsweg nicht einigen konnten. Die KBV hatte zuletzt mehr als 3 Prozent gefordert, die Krankenkassen wie praktisch in jedem Jahr eine Nullrunde.
Steigerung ohne wirklichen Anstieg
Der Orientierungswert beträgt aktuell 11,1244 Cent. Mit der jetzt beschlossenen Anhebung von 1,275 Prozent steigt er auf 11,2662 Cent. Dies entspricht laut KBV einer Anhebung von rund 540 Millionen Euro.
Hinzu kommen etwa 60 Millionen Euro infolge der Veränderungsraten der Morbidität und Demografie. Diese Faktoren zur Entwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sind gesetzlich festgelegt. Deren regionale Veränderungsraten hatte der Bewertungsausschuss bereits im August bekannt gegeben.
Da der Großteil der vertragsärztlichen Leistungen über die MGV finanziert wird, etwa die Budgets, können Praxen hier regional also mit keinen großen Sprüngen rechnen, sondern gehen wahrscheinlich eher leer aus.
Kein Ausgleich für Kosten
Der Anhebung der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen stehen eine Reihe gestiegener Kosten gegenüber, die durch das nun beschlossene Plus auf den Umsatz kaum gedeckt sein dürften. Dazu zählen nicht nur die tariflich vereinbarte Gehaltssteigerung der Medizinischen Fachangestellten und steigende Mietkosten, sondern zum Beispiel auch stetig steigende Ausgaben für das erforderliche Mehr an Hygiene im Rahmen der Corona-Pandemie.
Auch die Corona-Boni, die viele Hausärzte ihren durch die Pandemie am Limit arbeitenden Angestellten aus eigener Tasche gezahlt haben, bleiben angesichts der Vereinbarung eine Ausgabe aus eigener Tasche.
Nicht zuletzt dürften die vereinbarten 1,275 Prozent kaum die stetig steigende Inflation ausgleichen. Im August betrug die Inflationsrate mit 3,9 Prozent so viel wie seit 28 Jahren nicht, selbst wenn die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer im vergangenen Jahr hier hineinspielt.
Mehrarbeit wird kaum ausgeglichen
Demgegenüber stehen stetig steigende Anforderungen an die hausärztliche Versorgung. Die Betreuung multimorbider Patienten wird zunehmend komplex, die Anspruchshaltung vieler Patienten steigt ebenso wie in Zeiten des wachsenden Hausärztebedarfs die Zahl der Fälle pro Allgemeinmediziner. Das bedeutet für den einzelnen Hausarzt eine Mehrarbeit, die über die Anhebung des Punktwerts kaum ausgeglichen wird.
Grundsätzliches Strukturproblem?
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach in einem Video-Statement von schwierigen Verhandlungen und einem zähen Ringen über Wochen. „Wir haben ja erlebt, dass die Kassen mit einem Nullrunden-Angebot in die Verhandlungen gegangen sind, was natürlich fast ein Schlag ins Gesicht der Vertragsärzteschaft war. Wir haben jetzt versucht, eine angemessene Anhebung zu erreichen. Das ist nur in Teilen gelungen, muss man aus Sicht der Ärzteschaft sagen. Wir haben eine OW-Steigerung von 1,275 Prozent. Das wird jedem als zu wenig erscheinen. Das Problem ist aber, dass wir zunehmend feststellen, dass die Anpassung des Orientierungswertes mit den im Gesetz vorgegebenen Regelmechanismen eigentlich nicht sachgerecht gelingen kann. Und ich glaube, das ist das, wo wir jetzt verstärkt das Augenmerk darauf lenken müssen, weil wir einfach feststellen, dass die Limitationen, die uns durch das Gesetz vorgegeben sind, nicht geeignet sind, die Kostenentwicklung in den Praxen adäquat zu kompensieren.”
MFA-Gehälter nicht berücksichtigt
Die von der KBV angeführten höheren Personalkosten infolge der Ende 2020 beschlossenen Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) konnten der Körperschaft zufolge nicht berücksichtigt werden. „Die deutlich über sechsprozentige Tariflohnsteigerung in diesem Jahr wurde nicht abgebildet“, bedauerte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister nach der Sitzung.
Er machte deutlich, dass die KBV die Forderung nach der Berücksichtigung der Tarifsteigerung im nächsten Jahr erneut einbringen werde.
Zuschuss für Hygienemaßnahmen
Bei den Hygienekosten hat es immerhin eine erste Vorentscheidung gegeben. Laut KBV sollen alle Praxen ab 1. Januar 2022 einen Zuschuss erhalten. Die Kassen wollten dafür jedoch nur einen geringen Betrag bereitstellten. Konkrete Zahlen nannte die KBV am Mittwoch nicht. Die Details dazu müssten jetzt noch ausgearbeitet werden. Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen wird KBV-Chef Gassen zufolge noch separat verhandelt.
Teileinigungen hat es auch bei den Corona-Sonderregelungen gegeben: So werden die zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten bei Telefonkonsultationen und die uneingeschränkte Nutzung der Videosprechstunde bis Jahresende verlängert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt Details dazu bekanntgegeben.