Potsdam. Für die Behandlung von Patienten können die Krankenhäuser in Brandenburg in diesem Jahr mit mehr Geld von den Kassen rechnen. Die Verbände der gesetzlichen wie der privaten Krankenkassen und die Brandenburger Krankenhausgesellschaft haben sich auf einen neuen Landesbasisfallwert geeinigt. Wie die Einrichtungen in einer gemeinsamen Pressemitteilung verlautbarten, steigt die Fallpauschale um knapp 2,5 Prozent von 3.444 Euro auf 3.530 Euro. Die neue Abrechnungsbasis gilt rückwirkend ab 1. Januar 2019.
Der neue Landesbasisfallwert liegt damit deutlich unter dem vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) festgesetzten Bundesbasisfallwert. Er beträgt für dieses Jahr 3.544 Euro. Bisher haben erst sechs Landesselbstverwaltungen ihre Landesbasisraten für 2019 verabschiedet. In Schleswig-Holstein (3.528 Euro) und in Mecklenburg-Vorpommern (5.329 Euro) können Krankenhäuser die geringsten Fallwerte abrechnen. Bayern (5.333 Euro) und Berlin ( 5.332 Euro) liegen in etwa auf dem Brandenburger Niveau. In Rheinland-Pfalz liegt die Basisrate mit 5.684 Euro am oberen Ende.