Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Warten auf ReformEBM dreht weitere Warteschleife

Die EBM-Reform verspätet sich abermals: Statt des 1. Januar ist nun der 1. April anvisiert. Für Hausärzte wäre ein Platzen so kurz vor dem Ziel dramatisch. Denn sie hoffen weiter auf Verbesserungen bei Hausbesuchen und Chronikerpauschalen.

Taschenrechner und Stethoskop: Bei der EBM-Reform soll nun noch drei Monate länger gerechnet werden.

Berlin. Der überarbeitete EBM kommt nicht wie geplant zum 1. Januar 2020 – sondern erst drei Monate später, zum 1. April. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend (13. September) mit. KBV und Krankenkassen hätten “in entscheidenden Punkten” noch keinen Konsens erzielen können. „Noch nicht konsentiert sind bislang die Festlegung des kalkulatorischen Arztlohnes, die Festlegung der Kalkulationszeiten sowie einzelne Anpassungen zur Struktur“, heißt es in den Gründen zum Beschluss des Bewertungsausschusses, der den neuen Termin am Dienstag beschlossen hatte.

Zum Hintergrund: Im Zuge der Reform, die auch die sprechende Medizin stärken soll, werden unter anderem die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, neu festgelegt.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) soll jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln.

Klarheit für Hausärzte könnte im Herbst kommen

Die Beschlussfassung des neuen EBM ist dem überarbeiteten Zeitplan des Bewertungsausschusses zufolge nun für Dezember geplant (s. unten). Spätestens dann zeigt sich auch für Hausärzte, ob es in zwei für sie wichtigen Punkten ein Vorankommen gibt: bei der lange angemahnten Aufwertung der Hausbesuche und den Chronikerpauschalen. An beiden verhandeln die Parteien bereits seit Jahren; bei der Honorareinigung für 2020 Ende August jedoch fiel zu beiden kein Wort.

Auf Nachfrage, ob Hausbesuche wie Chronikerpauschalen bei der EBM-Reform berücksichtigt werden, äußerte sich die KBV zuletzt nur zu den Hausbesuchen. Diese werde sie weiter in die Verhandlungen einbringen. „Eine Aufwertung ist zwingend erforderlich. Wenn der Besuch nicht besser vergütet wird, wird die Zahl abnehmen“, hieß es nach der Honorareinigung gegenüber „Der Hausarzt“.

Klarheit könnten nun die nächsten Zwischenschritte der Verhandlungen bringen. Für diese sieht der Beschluss des Bewertungsausschusses eine enge Taktung vor:

  • bis 1. Oktober 2019: Festlegungen der Ergebnisstruktur
  • bis 15. Oktober 2019: Festlegungen zu strukturellen Anpassungen
  • bis 26. November 2019: Festlegung unter anderem zu den Kalkulationsparametern und ggf. weiterer Bewertungsanpassungen
  • Bewertungsausschuss am 11. Dezember 2019: Beschluss eines Gesamt-EBM

Das Institut des Bewertungsausschusses soll darüber hinaus zwei Sitzungen wöchentlich organisieren.

Platzen auf der Zielgeraden eines Dekadenprojekts?

Der enge Zeitplan soll wohl auch verhindern, dass die EBM-Reform – ein Dekadenprojekt – so kurz vor dem Ziel doch noch platzt.

Die Reform war zuletzt wegen der Anforderungen aus dem TSVG auf Anfang 2020 verschoben worden. Doch schon zuvor gab es zahlreiche Warteschleifen: Bereits 2012 hatten KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart, den 2005 kalkulierten und auf Daten aus den 90er Jahren basierenden EBM weiterzuentwickeln. Zuletzt, nach zahlreichen Verschiebungen, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vorgelegt – jedoch mit unterschiedlichen Positionen.

Ein Ziel der Umgestaltung des EBM ist es, die sprechende Medizin zu stärken, gleichzeitig sollen die technischen Leistungen neu kalkuliert werden. Für die KBV ist wichtig, dass die EBM-Reform nicht zu größeren Umverteilungen von Geldern zwischen den Arztgruppen führt. Dem Vernehmen nach wollten die Kassen zuletzt jedoch die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung streichen sowie eine massive Absenkungen bei technischen Leistungen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.