Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will sich dafür stark-machen, das Bundesversicherungsamt (BVA) in seine Schranken zu weisen. Das kündigte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in der jüngsten Vertreterversammlung im Dezember an. Dem BVA sollten “im Rahmen eines normenerläuternden Gesprächs” durch das Bundesgesundheitsministerium einmal die Grenzen der Rechtsaufsicht aufgezeigt werden.
So mischt sich das BVA aktuell offenbar in die regionalen Honorarvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen ein. In diesen werden besondere Leistungen wie Pflegeheimbesuche, onkologische Versorgung oder Drogensubstitutionen gefördert. “In letzter Zeit hat das BVA als Aufsicht der bundesweit tätigen Kassen diese Förderungen beanstandet”, berichtete Gassen. Als Folge seien – trotz erfolgreicher Abschlüsse in einzelnen KV-Bezirken – abschließend “keinerlei Vergütungsvereinbarungen” für 2020 unterzeichnet worden, erklärte die KV Baden-Württemberg.
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