Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den bundeseinheitlichen Medikationsplan weiterentwickelt. Bei der Bezeichnung von Wirkstoffen kam es öfter zu Irritationen. Daher soll jetzt das Feld "Stärke" leer bleiben, wenn der Handelsname der Arznei die Wirkstärke enthält. Zwei von drei Arzneimitteldatenbankanbietern hätten dies zugesichert, so die KBV.
Zudem sollen Ärzte bei Wirkstoffen nur die Grundsubstanz angeben und nicht, ob es ein Salz oder Hydrat ist. Die Derivatbezeichnung sollen sie nur nennen, wenn sie klinisch relevant ist. Dies sei nur eine Übergangsregelung, langfristig müsse der Gesetzgeber eingreifen, schreibt die KBV.
Link
Zur Praxisinformation: hausarzt.link/Lv78L