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Verordnung erwartetKassen sollen Corona-Tests zahlen

Gesundheitsämter in Westfalen-Lippe dürfen Corona-Tests künftig nicht mehr direkt mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Kommunen sind empört. Eine Verordnung aus Berlin könnte den Streit klären. Ein NRW-Sprecher kündigt diese nun für nächste Woche an.

Künftig sollen Corona-Tests auf Kassenkosten nicht mehr nur bei begründetem Verdacht gemacht werden können, sondern auch symptomunabhängig.

Düsseldorf. Im Streit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und mehreren Kommunen um die Kostenübernahme von Corona-Tests zeichnet sich eine Lösung ab. Laut NRW-Gesundheitsministerium wird das Bundesgesundheitsministerium in der kommenden Woche dazu eine Verordnung erlassen. Sie bestimme, dass auch Tests an bestimmten asymptomatischen Personen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden dürfen, etwa im Umfeld einer infizierten Person.

“Die Verordnung soll rückwirkend zum 14. Mai in Kraft treten”, berichtete ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf am Dienstag (19. Mai). “Welcher Personenkreis konkret unter die neue Verordnung fallen wird, ist hier bislang nicht bekannt”, sagte er jedoch.

Vergangenen Donnerstag hatte der Bundestag die gesetzliche Grundlage für die neue Verordnung geschaffen. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen soll laut dem jüngst verabschiedeten Zweiten Bevölkerungsschutz-Gesetz auch mehr getestet werden, zum Beispiel in Pflegeheimen. Nach bisheriger Rechtslage mussten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Corona-Tests nur bei Personen mit Symptomen übernehmen.

Gesundheitsämter sollen über GKV abrechnen

Mit der Neuregelung werden Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt, hatte das Bundesgesundheitsministerium vergangene Woche mitgeteilt. “Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können”, hieß es weiter.

Die KVWL hatte vergangene Woche den Gesundheitsämtern in ihrem Zuständigkeitsbereich mitgeteilt, dass sie ab diesem Mittwoch (20. Mai) keine Corona-Tests mehr über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen dürfen. Die für diese Abrechnungen zuständige KVWL hatte zu Beginn der Pandemie den Gesundheitsämtern Betriebsstättennummern zugeteilt, mit denen sie die Tests abrechnen konnten. Weil die Infektionszahlen nun rückläufig und die Arztpraxen ausreichend mit Schutzkleidung ausgestattet seien, könnten begründete Tests nun wieder direkt in den Praxen der niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden, hatte die KVWL die Rücknahme der Nummern begründet.

Kommunen protestieren

Mehrere Kommunen wie etwa Bochum, Gelsenkirchen oder Dortmund hatten dagegen protestiert. Die Stadt Bochum äußerte die Befürchtung, nun keine Reihenuntersuchungen von Beschäftigten ohne Symptome in Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten oder beim Rettungsdienst mehr durchführen zu können. Die Stadt Dortmund sah in der Neuregelung eine Schwächung der Gesundheitsbehörde.

Die KVWL hatte in einer Mitteilung vom Montag (18. Mai) selbst auf die vom Bundestag beschlossene Neuregelung hingewiesen. “Das Gesetz wird erst durch eine entsprechende Rechtsverordnung wirksam, in der Näheres zur Erbringung, Vergütung und Abrechnung dieser Leistungen geregelt wird”, hieß es in einer Mitteilung.

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