Vorerst wird das Nationale Gesundheitsportal für Patienten wohl nicht mit Google kooperieren. Denn Mitte Februar hat das Münchner Landgericht einem Eilantrag der NetDoktor.de GmbH gegen die Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen und den Bund verhängt.
Wird das Urteil rechtskräftig, ist die Zusammenarbeit von Staat und Google vorläufig untersagt. Ursprünglich hatte der Pakt vorgesehen, dass die Informationen des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in einer eigenen “Knowledge Box” auf Google prominent angezeigt werden sollten.
Das BMG erklärte, es nehme das Urteil zur Kenntnis und berate über weitere Schritte. “Das Angebot des Nationalen Gesundheitsportals als solches bleibt von diesem Urteil unberührt”, so das BMG. Minister Spahn hält es für nötig, all den Fehlinformationen im Web die Informationen von gesund.bund.de entgegen zu setzen.