In der Praxis
Hat sich ein Versicherter entschlossen, an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilzunehmen, muss er seine Teilnahme am Vertrag seiner Krankenkasse in der Praxis erklären.
Damit er optimal aufgeklärt ist, werden ihm, neben dem persönlichen Gespräch, die Patienteninformation zum Hausarztprogramm und die Patienteninformation zum Datenschutz ausgehändigt. Beides muss der Patient sorgfältig durchlesen. Anschließend unterschreibt der Patient die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte sowie den HZV-Beleg. Die Patientendaten müssen unbedingt im Vorfeld mit Hilfe der Praxissoftware auf den HZV-Beleg gedruckt werden, handschriftlich ausgefüllte Belege können nicht verarbeitet werden!
Sowohl die Teilnahmeerklärung als auch der HZV-Beleg müssen nun noch mit dem Arztstempel versehen werden, die Teilnahmeerklärung unterschreibt nun auch der Hausarzt. Anschließend erhält der Patient eine Kopie seiner Teilnahmeerklärung, das Original verbleibt unbedingt in den Akten der Praxis. Hierfür gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Der HZV-Beleg muss im Anschluss an die darauf angegebene Adresse versandt werden. Hierbei sind wichtige Fristen zu beachten, damit die Teilnahme zum nächstmöglichen Quartal beginnt. Also sollte man unbedingt die Postlaufzeit im Auge behalten. Einen fristgerechten Eingang und die erfolgreiche Prüfung des HZV-Beleges seitens der jeweiligen Krankenkasse vorausgesetzt, kann der Patient ab dem Folgequartal an der HZV teilnehmen.
Auch bei einer Online-Einschreibung (GWQ, spectrum k, Ba-Wü: AOK, BKK-VAG, Bosch BKK, IKK classic, LKK) müssen die Versichertendatendaten bis zu den jeweiligen Stichtagen an das Rechenzentrum des Hausärzteverbandes übermittelt werden.
Bei der Krankenkasse und im Rechenzentrum
Die Krankenkasse prüft die übermittelten HZV-Belege und informiert das vom Hausärzteverband beauftragte Rechenzentrum, welche Patienten im folgenden Versorgungs- und Abrechnungsquartal zur Teilnahme an der HZV berechtigt sind.
Das Rechenzentrum wiederum teilt dem Hausarzt daraufhin – rechtzeitig vor Quartalsbeginn – durch den so genannten Informationsbrief Patiententeilnahmestatus mit, für welche Patienten der Hausarzt künftig Leistungen im Rahmen der HZV erbringen und abrechnen muss. Ebenso erhält er die Information welche Patienten, für die ein HZV-Beleg versandt wurde, sich noch in Prüfung befinden, welche abgelehnt oder beendet wurden. Die bestätigten Patienten müssen im Anschluss in der Praxis im HZV-Modul aktiviert werden. Der Patient erhält von seiner Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben, in dem er über den Beginn seiner Teilnahme am Hausarztprogramm in Kenntnis gesetzt wird.
Fristen:
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Q1 – 1. November
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Q2 – 1. Februar
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Q3 – 1. Mai
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Q4 – 1. August
Tipp: Belege regelmäßig verschicken – nicht erst zu den Stichtagen!
HZV-Team: Bei Fragen rund um die Einschreibung steht Ihnen das HZV-Team telefonisch unter (02203) 5756-1213 zur Verfügung.