Online oder offline: Künftig sind für die Einschreibung von Patienten in den TK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) beide Wege möglich. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Vertragssoftware mit integriertem HZV-Modul installiert wurde und – für das Online-Verfahren – ein HZV-Online-Key zur sicheren Datenübermittlung vorliegt.
Beide Wege sind möglich
Für den Start gibt es dabei Folgendes zu beachten: Für das dritte Quartal können für den TK-HZV-Vertrag bis zum 1. Mai Patienten eingeschrieben werden, die Online-Einschreibung steht jedoch erst mit dem Update Q2/2018 der Vertragssoftware zur Verfügung. Sollten bis zum Softwareupdate Q2/2018 bereits Patienten offline eingeschrieben worden sein, so kann dennoch mit dem Softwareupdate für das zweite Quartal die Einschreibung der Patienten online fortgeführt werden. Die Kassen werden in diesem Startquartal sowohl aus den offline als auch online eingehenden Einschreibungen das Teilnehmerverzeichnis zusammenstellen.
Ab dem dritten Quartal steht neben dem Online-Verfahren zur Einschreibung der Patienten das postalische Einschreibeverfahren (Offline-Einschreibeverfahren) weiterhin zur Verfügung. Der Hausarzt entscheidet selbst, welches Verfahren er wählt. Er kann sich kassenspezifisch entweder für die neue Online- oder für die bekannte Offline-Einschreibung entscheiden. Ein Wechsel innerhalb des Quartals ist aber nicht möglich.