Über 37.000 Produkte enthält das Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis, rund 2.300 Produkte wurden in den letzten zwölf Monaten neu aufgenommen, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Jährlich wird dazu ein Fortschreibungsbericht erstellt, der dem Bundesgesundheitsministerium übergeben wird.
Neu aufgenommen wurden beispielsweise sogenannte AID-Systeme für Diabetiker. Die Insulinabgabe wird vom System individuell angepasst, zu hohe Werte werden selbstständig korrigiert. Diese neue Technologie helfe, so der GKV-Spitzenverband, Hyper- oder Hypoglykämien deutlich zu reduzieren.
Neue Produktgruppe
Gegenwärtig werde die neue Produktgruppe 30 “Hilfsmittel zum Glukosemanagement” entwickelt, in der diese Hilfsmittel zusammengeführt würden.
Dadurch könnten unter anderem Ärztinnen und Ärzte die Produkte leichter identifizieren und Versicherte zielgerichteter beraten und versorgt werden.
Erweiterte Indikation für Blindenhilfsmittel
Bei den Blindenhilfsmitteln hat sich ebenfalls etwas getan. Eine der wichtigsten Neuerungen sei die erweiterte Indikation für Blindenhilfsmittel.
Auch psychische Belastungen oder zerebrale Störungen könnten zu Sehbeeinträchtigungen führen, die funktionell einer Blindheit gleichzusetzen sind, erklärt der GKV-Spitzenverband. Betroffene hätten jetzt auch Anspruch auf Blindenhilfsmittel. So gebe es unter anderem an der Brille befestigte Miniatur-Kamerasysteme, die nahezu jegliche Art von Schrift vorlesen sowie Objekte und Personen erkennen und benennen könnten.
Neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde auch ein halbautomatischer Speiseroboter, der die Bewegungsabläufe eines menschlichen Armes nachahmt. Der Roboter unterstütze Menschen mit eingeschränkter Mobilität der oberen Gliedmaßen.