Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Diagnosekatalog für den langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) ergänzt. Sofern das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet, gilt er ab 1. Juli.
In die Anlage aufgenommen hat der G-BA sieben neue Diagnosen:
- Guillain-Barré-Syndrom
- Normaldruckhydrozephalus
- blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
- Ehlers-Danlos-Syndrom
- Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
- angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
- schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Heilmittelbudget schonen
Bei Patienten mit diesen Erkrankungen dauern die damit einhergehenden funktionellen und strukturellen Schädigungen meist länger, weswegen sie oft dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik brauchen. Ärztinnen und Ärzte können ihnen daher diese wiederholt für zwölf Wochen verordnen.
Wichtig: Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs (LHM) belasten nicht das Heilmittelbudget von Ärzten. Dafür kommt es aber darauf an, dass die Kodierung im Einzelfall exakt mit den Vorgaben aus dem Diagnosekatalog übereinstimmen.
Neue Höchstmenge für Ergotherapie
Darüber hinaus hat der G-BA die Höchstmenge je Verordnung von Ergotherapie in den Diagnosegruppen PS2 und PS3 erhöht: Sie steigen von bislang zehn auf künftig 20 Einheiten.
Damit geht der G-BA auf Hinweise von Ärzten aus der Praxis ein. Denn Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen wie Angst-, Zwangs-, Belastungs- oder Persönlichkeitsstörungen falle es oft schwer, sich und ihren Alltag zu organisieren. Ihre Behandlung sieht aber häufig auch Ergotherapie als einen Baustein vor.
Das Abholen einer neuen Verordnung dafür in der Arztpraxis kann daher die erfolgreiche Behandlung behindern, so der G-BA. Mit der Änderung brauchen Patienten mit diesen Erkrankungen künftig nur noch einmal in Quartal zum Arzt.