Seit Jahresbeginn stehen Ärzten in ländlichen Regionen Sachsens, in denen Unterversorgung besteht oder droht, eine Reihe zusätzlicher Förderprogramme zur Verfügung. Diese hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen bereits im Dezember beschlossen.
Haben sich die bisherigen Maßnahmen hauptsächlich an Einsteiger in die vertragsärztliche Versorgung gerichtet, stehen bei den neuen Maßnahmen Ärzte im Fokus, die bereits tätig sind. Auch die neuen Förderungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wobei es jedoch keine Stellenbegrenzungen gibt. Konkret vorgesehen sind:
- Förderung von Weiterbildungspraxen: Aufwandspauschalen für weiterbildende Ärzte
- NÄPA-Förderung: Bezuschussung zur Fortbildung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten
- Haltepauschale: Förderung der vertragsärztlichen Tätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus
Neben diesen neuen Maßnahmen stehen auch weiterhin die ab 1. Juli 2020 gestarteten Fördermaßnahmen des Landesausschusses zur Verfügung, etwa der Mindestumsatz: Hier erhalten Ärzte einen Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz zur Reduzierung des Unternehmerrisikos im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei der Anstellung eines Arztes.