Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Grippeimpfung in Apotheken?Hausärzte erteilen Spahns Idee klare Absage

Gesundheitsminister Jens Spahn legt den nächsten Gesetzentwurf vor - und erntet damit deutliche Kritik des Deutschen Hausärzteverbandes. Denn das "Apotheken-vor-Ort-Gesetz" soll Apothekern erlauben, gegen Grippe zu impfen.

Sollen auch Apotheker impfen dürfen? Diese Frage spaltet aktuell Ärzte und Politik.

Berlin. Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in begrenztem Umfang Grippeimpfungen in Apotheken ermöglichen will, stößt beim Deutschen Hausärzteverband auf deutliche Kritik. Zwar hätten Apotheker „wichtige Kompetenzen“. „Das Impfen zählt allerdings nicht dazu und gehört eindeutig in die ärztliche Praxis“, betonte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt nach der Vorlage eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken am Dienstag (9. April).

Demnach sollen Krankenkassen mit Apothekern regionale Modellprojekte für bis zu fünf Jahre vereinbaren können, das Impfpersonal in den Apotheken soll von Ärzten geschult werden müssen, es müssen auch geeignete Räume und die nötige Ausstattung vorhanden sein. Weigeldt erinnert jedoch an die – wenn auch seltenen – Nebenwirkungen: Allergische Reaktionen etwa seien nie ganz auszuschließen. „Aus diesem Grund sollten Impfungen immer in einer Umgebung stattfinden, in der eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung möglich ist.“ In den Apotheken könnten stattdessen Impfchecks durchgeführt werden.

Ein Rezept, drei Einlösungen

Spahn hatte schon vor einiger Zeit zusätzliche Aufgaben für Apotheken ins Gespräch gebracht, die auch eine flächendeckende Präsenz vor Ort absichern sollen. Angesichts voller Praxis-Wartezimmer seien dafür auch Impfungen vorstellbar, sagte er beim Apothekertag im Herbst. Bereits damals erteilte der Deutsche Hausärzteverband der Idee eine klare Absage.

Daneben sieht der nun vorgelegte Gesetzentwurf Erleichterungen für chronisch Kranke und Medikamenten-Lieferungen per Boten vor. So sollen Kassenpatienten mit schweren chronischen Erkrankungen künftig vom Arzt Verschreibungen bekommen können, mit denen sie ein Medikament bis zu dreimal in der Apotheke abholen können – bis zu ein Jahr lang nach Ausstellen des Rezepts. Dies soll auch die Ärzte entlasten.

Zusätzliche Vergütungen für Apotheken geplant

Vorgesehen ist zudem, Apotheken den Ausbau von Liefer-Angeboten mit Boten zu erleichtern. Sie sollen nicht nur im Einzelfall, sondern regelmäßig möglich sein. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten soll pharmazeutisches Personal die Zustellung übernehmen müssen, wenn zunächst keine Verschreibung in der Apotheke vorliegt. Patienten müssen die Verschreibung dann spätestens vorlegen, wenn sie das Medikament bekommen, dabei sollen sie auch beraten werden. Eine Beratung soll zudem auch “im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke” möglich sein. Automaten, in denen man Medikamente direkt kaufen kann, sollen außerhalb von Apotheken verboten werden.

Vorgesehen sind in dem Entwurf außerdem zusätzliche Vergütungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Apotheken von rund 200 Millionen Euro im Jahr. Dazu gehören unter anderem 40 Millionen Euro mehr für Notdienste und Nachtdienste. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Entwurf.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.