Berlin. Digitalisierung soll Ärzte im Praxisalltag entlasten und Zeit sparen – das sollte auch für die geplante elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) gelten. Darauf weisen die Delegierten beim Deutschen Hausärztetag am Donnerstag (26.9.) in Berlin hin.
Doppelte Arbeit
Bisher sehe der Entwurf des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes vor, dass Arbeitgeber die AU elektronisch bei der Krankenkasse abrufen können. Hausärzte müssten aber weiterhin die AU auch in Papierform an die Unternehmen übermitteln, damit diese bei einer Störung dann auf den Ausdruck zurückgreifen können. Dies würde für Hausärzte also zwei Arbeitsschritte bedeuten, bemängeln die Hausärzte.
In der Diskussion befürworteten viele Delegierte auch Vorschläge, die Ärzte zusätzlich entlasten könnten, zum Beispiel dass eine AU erst ab dem 8. Krankheitstag ausgestellt werden müsste. Dr. Uwe Popert vom Hausärzteverband Hessen wies darauf hin, dass es eine nötige “Diskussion der Zukunft” sei, “wie wir zeitsparende Maßnahmen realisieren können, ohne dabei aber massive finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen”.
Hausärzte sind gegen Kassenzugriff
Darüber hinaus müsse gesichert sein, dass mit der E-AU keine “direkte Anbindung der Arztpraxen an die Krankenkassen” etabliert wird, heißt es im Beschluss. Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt erklärte dazu: Es sei mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart, dass “zwischen Arzt und Kasse immer eine ärztliche Vertretung wie die KV oder die HÄVG bei den Hausarztverträgen steht. Dies müsse auch so bleiben.” Nach wie vor sorgen sich viele Ärzte, dass die Kassen einmal direkt in ihre Praxissoftware hineinsehen können, wurde in der Diskussion deutlich.