450 Millionen EuroCorona-Prämie: MFA weiter außen vor

Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine weitere Corona-Prämie für Klinikmitarbeiter ermöglicht, Medizinische Fachangestellte (MFA) jedoch erneut außen vor lässt, hat bei Hausärztinnen und Hausärzten sowie MFA für Kritik gesorgt.

450 Millionen Euro stellt der Bund für die neue Runde an Prämien bereit, teilte Spahn im Februar mit. Die Verteilung liegt bei den rund 1.000 berechtigten Kliniken. Sie können je 1.500 Euro bis Ende Juni auszahlen.

Bereits in den ersten Runden der Prämien für Alten- und Krankenpfleger hatten der Deutsche Hausärzteverband und der Verband medizinischer Fachberufe kritisiert, dass der ambulante Sektor ausgeklammert blieb. Wollen Hausärzte ihren MFA einen Bonus zahlen, müssen sie dies aus eigener Tasche tun. Worauf es dabei zu achten gilt: www.hausarzt.link/emtHF

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.