Berlin. Bund und Länder ernennen Hausärztinnen und Hausärzte zu Schlüsselfiguren im weiteren Kampf gegen die Corona-Pandemie: Ende März, spätestens Anfang April sollen Praxen „flächendeckend“ in die Impfkampagne eingebunden werden, kostenlose Schnelltests – mindestens einer pro Woche für jeden Bürger – sollen bereits von kommendem Montag (8. März) an kostenfrei in Arztpraxen und Testzentren zu haben sein.
Darauf basierend haben Bund und Länder bei ihren Beratungen am 3. März ein Stufenmodell für Öffnungen formuliert. Der grundsätzliche Lockdown gilt damit zwar offiziell bis 28. März weiter – jedoch mit zahlreichen Lockerungen (s. Grafik unten).
Die Testverordnung wurde bereits entsprechend angepasst. Die überarbeitete Fassung tritt am Montag (8. März) in Kraft. Die neue Impfverordnung stand am Donnerstagabend (4. März) noch aus: Mit ihr ist in den kommenden Tagen zu rechnen, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) die Anpassung ihrer Impfempfehlung für den Astrazeneca-Impfstoff final gemacht hat. Am Donnerstag hatte sie nur vorab angekündigt, die Impfung mit dem Mittel „für alle Altersgruppen, entsprechend der Zulassung zu empfehlen“ (s.u.).
Dies sei am Mittwoch beschlossen worden, ein vorgeschriebenes Stellungnahmeverfahren stehe aber noch aus. Ende Januar hatte die STIKO den Impfstoff zunächst nur für Menschen zwischen 18 und 64 Jahren empfohlen.
Blick in die neue Testverordnung
Gegenüber den vorherigen Fassungen der Testverordnung wird jetzt ein Anspruch auf eine „Bürgertestung“ eingeführt: Jeder Bürger soll wöchentlich einen kostenlosen Zugang zu einem PoC-Antigen-Schnelltest erhalten. Die Bestätigungsdiagnostik mittels eines PCR-Tests wird mit der Verordnung abrechenbar gemacht. Denn bislang ist ein PCR-Test bei Symptomlosen nicht regelhaft vorgesehen.
Dies wird nun geändert: Kommt ein Patient mit positivem Antigentest in die Praxis – entweder durchgeführt vor Ort oder aber nach einem Selbsttest für Laien, die nächste Woche in den Handel kommen sollen -, müssen Hausärzte auch ohne Symptome einen PCR-Test veranlassen. Dafür reicht laut Testverordnung aus, dass „gegenüber dem Leistungserbringer dargelegt wurde, dass ein aktueller positiver PoC-Antigen-Test vorgelegen hat“. Ob der Test physisch vorgezeigt werden muss, geht daraus nicht hervor.
Die Vergütung für diese „Bürgertests“ beträgt inklusive „Gespräch, Entnahme von Körpermaterial, PoC-Diagnostik, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ 15 Euro.
Als Sachkosten werden künftig jedoch nur noch 6 Euro angenommen. Bislang waren es bis zu 9 Euro, wobei sich der real erstattete Satz an den tatsächlichen Kosten orientierte, die inzwischen bei einigen Tests am Markt deutlich niedriger liegen.
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Wie schnell kommen die Tests in die Praxen?
In der Praxis könnte vor allem die Verfügbarkeit von Schnelltests zum Knackpunkt werden. Denn: Für die geplanten kostenlosen Tests sind laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwar ausreichend Tests auf dem Markt. Konkret 150 Millionen Schnelltests lägen nach Herstellerangaben bereits heute auf Halde. Doch: Sollten Bürgerinnen und Bürger wirklich flächendeckend von dem Angebot Gebrauch machen, könnte das Inkrafttreten zum 8. März – wieder einmal – zu kurzfristig sein, um die Verfügbarkeit in jeder einzelnen Praxis zu sichern.
Vor allem, da mit den Öffnungsklauseln auch Länder, Kommunen sowie Unternehmen scharf auf die Tests sein werden. Sprich: Patientinnen und Patienten könnten bereits kommende Woche „Sturm klingeln“ nach entsprechenden Medienberichten und müssten dann zunächst vertröstet werden.
Einzelne Kritiker, darunter Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), kritisierten bereits, dass die Bundesregierung – wie bei den Impfstoffen – keine Vorsorge getroffen hat, die Lieferungen erst sicherzustellen und dann eine solche Ankündigung zu machen.
Impfungen “flächendeckend” in die Praxen
Unterdessen zeichnet sich auch neue Bewegung bei den Impfungen ab. Die Impfkampagne solle weiter an Fahrt gewinnen, betonten die Vertreter von Bund und Ländern zum Abschluss ihrer Beratungen am späten Mittwochabend. Ziel sei es, die Zahl wöchentlicher Impfungen zu verdoppeln. Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt – bislang überwiegend in den dafür vorgesehenen Zentren der Länder oder über mobile Impfteams.
Ende März, spätestens Anfang April sollen daher auch Haus- und Fachärzte umfassend impfen. Wie auch bei den Testungen gilt: Zwar werden Fachärzte im Konzept explizit mitgedacht, aus Patientensicht werden jedoch Hausärztinnen und Hausärzte die Schlüsselfiguren sein, da diese erste Ansprechpartner auch bei anderen Impfungen sind.
Sowohl aus einem Entwurf für die abermalige Anpassung der Impfverordnung, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt, als auch aus den Ankündigungen von Bund und Ländern lassen sich gewisse Eckpunkte für die Impfungen in den Praxen herausdestillieren.
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20 Euro pro Impfung
Ausgewählte Praxen sollen demnach bereits nächste Woche in das Impfgeschehen einsteigen. Schon jetzt laufen Modellprojekte in mehreren Bundesländern. Pro Impfung ist eine Vergütung von 20 Euro geplant, bei Hausbesuchen sind es 55 Euro. Die Beratung soll abgekoppelt davon auch vergütet werden, wenn letztlich keine Impfung stattfindet.
Die Impfzentren sollen weiter nach der geltenden Impfpriorisierung Termine vergeben. Die Praxen sollen nach ärztlicher Einschätzung priorisieren. Dies solle eine flexiblere Umsetzung der Impfungen ermöglichen, hieß es von Bund und Ländern. Grundlage bleibe aber auch hier die Impfverordnung.
STIKO empfiehlt Astrazeneca jetzt für alle Altersklassen
An dieser wird nicht zuletzt wegen einer aktuellen Entscheidung der STIKO geschraubt. Denn der Corona-Impfstoff des Herstellers Astrazeneca wird in Deutschland nun auch für Menschen ab 65 Jahren empfohlen. Die Entscheidung beruht laut STIKO “auf einer intensiven Analyse und Bewertung von neuen Studiendaten, die erst innerhalb der vergangenen Tage als Vorab-Publikationen verfügbar wurden”.
Die Wirksamkeit des Impfstoffs sei in Bezug auf die Verhinderung von Covid-19-Erkrankungen und insbesondere auch in Bezug auf die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe “eindrücklich belegt” worden, erklärte das Gremium mit Blick auf Daten aus England und Schottland, wo das Präparat breit eingesetzt wird.
Die aktualisierte Impfempfehlung der STIKO lag am Donnerstag zunächst nicht vor. Die Vorab-Erklärung begründete das Gremium mit der außergewöhnlichen Situation und dem großen, verständlichen Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Zuvor hatte bereits das BMG den Schritt angekündigt.
Die neuen Studiendaten belegten zudem, dass der Impfstoff noch wirksamer sei, wenn zwischen Erst- und Zweitimpfung zwölf Wochen liegen. Bei einem Abstand von mindestens zwölf Wochen wies der Impfstoff eine Wirksamkeit von 81 Prozent auf, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Studie hervorging. Diese lag lediglich bei 55 Prozent, wenn zwischen beiden Impfungen nur bis zu sechs Wochen lagen. Auch diesen längeren Zeitraum empfehle die STIKO ausdrücklich.
Die Empfehlungen würden nun “sehr zeitnah” in der Impfverordnung umgesetzt, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an.
Diese Öffnungen sind jetzt möglich
Basierend auf den gesteigerten Zahlen an Impfungen und Schnelltests sehen Bund und Länder folgenden Stufenplan als realistisch an:
Bund und Länder erwarten zudem, dass auch Unternehmen als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Zahlreiche Hausarztpraxen testen ihr Personal bereits regelmäßig.
Mit Material von dpa