Die Diskussion um die GOÄ-Reform nimmt wieder Fahrt auf: Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben Mitte Februar einen Offenen Brief an Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), geschickt. Darin sprechen sie sich dafür aus, auch für die Allgemeinmedizin ein eigenes GOÄ-Kapitel einzurichten. Dies „dürfte keine Unmöglichkeit darstellen“, schreiben sie. Damit unterstützen sie die Forderung vom Deutschem Hausärzteverband und der Allianz Deutscher Ärzteverbände, die auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag einen entsprechenden gemeinsamen Antrag eingereicht hatten. Diesen hatten die Delegierten damals mit einer sehr knappen Mehrheit abgelehnt, da er die BÄK unter anderem auch aufforderte, bei einigen Ergebnissen der geplanten GOÄ-Reform nachzuverhandeln.
KBV und KVen sind nun der Ansicht, dass in einigen abgelehnten Anträgen jedoch durchaus Forderungen enthalten waren, deren „weitmöglichste Umsetzung die unbedingte Unterstützung aller führender ärztlicher Organisationen verdient“. Demnach sind zu unterstützen, dass:
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keine absoluten/ prozentualen Ausgabenobergrenzen während des dreijährigen Monitorings festgelegt werden.
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die uneingeschränkte Freiberuflichkeit des Arztes erhalten bleibt.
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das individuelle Arzt-Patientenverhältnis nicht beeinträchtigt wird.
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die ordnungspolitische Anlehnung an Strukturen GKV vermieden wird.
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die Funktion der Gemeinsamen Kommission (GeKo) zur Weiterentwicklung der GOÄ auf eine lediglich beratende Funktion begrenzt wird.
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nicht-ärztliche Berufsgruppen nach der neuen GOÄ nicht honoriert werden.
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