GesundheitsministerkonferenzGesundheitsminister wollen Schulgeld abschaffen

Die Gesundheitsminister der Länder haben getagt. Eine Übersicht über ihre wichtigsten Beschlüsse - von Gesundheits-Apps bis zum Schulgeld für Gesundheitsberufe.

Schulgeld soll Vergangenheit angehören

Die Gesundheitsminister der Länder wollen das Schulgeld für Gesundheitsberufe abschaffen. Das haben die Ressortchefs auf der Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig einstimmig beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium solle bis Ende des Jahres eine bundeseinheitliche Regelung vorlegen, damit für eine Ausbildung zum Logopäden, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten künftig kein Schuldgeld mehr bezahlt werden muss. Das Schuldgeld für die nichtakademischen Gesundheitsberufe sei ein absoluter Anachronismus in einer Zeit, in der ein Fachkräftemangel in diesen Berufen bestehe, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Mittwoch (5. Juni) in Leipzig.

Schüler, die eine solche Ausbildung an einer privaten Schule absolvieren, müssen bislang mehrere Hundert Euro Schulgeld monatlich hinblättern. Zwar gebe es in einzelnen Bundesländern Förderprogramme. Die Gesundheitsminister seien aber der Ansicht, dass dies keine dauerhafte Aufgabe der Länder sein dürfe, sagte Prüfer-Storcks. Zudem dürfe es keinen bundesweiten Flickenteppich geben.

Mehr Hilfen für die Palliativversorgung

Darüber hinaus wollen die Gesundheitsminister der Länder bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine bessere finanzielle Unterstützung für die Palliativversorgung in Pflegeheimen erreichen. In einem einstimmig beschlossenen Antrag fordern sie die Finanzierung „nachhaltiger Strukturen für eine Hospizkultur und bessere Palliativversorgung in Pflegeheimen“ . Die Minister schlagen als Beispiele Bildungsmaßnahmen, zusätzliche Ressourcen für die zeitintensive Betreuung am Lebensende oder Palliativbeauftragte in den Heimen vor.

Digitalisierung mit Auflagen

Dem Bundesgesundheitsministerium geben die Minister außerdem auf, ein Qualitätssiegel für Fitnessarmbänder und Co aufzulegen, das unterhalb der Schwelle von Medizinprodukten angesiedelt ist. Im Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes II, das Gesundheits-Apps künftig zur Kassenleistung machen will, sei dies noch nicht berücksichtigt.

Die GMK stellte klar, es dürfe keine negativen Konsequenzen für GKV-Versicherte haben, wenn Kassen die Nutzung solcher Geräte anbieten und Versicherte dies nicht annehmen. Tarifmodelle mit einer indirekten Benachteiligung von Nicht-Nutzern dürfe es nicht geben. Spahns Ministerium wurde deshalb aufgefordert, „hier für Rechtssicherheit zu sorgen“.

Beim Schwerpunktthema Digitalisierung hat die GMK gefordert, die Abrechnung von auf digitaler Basis erbrachten Leistungen müsse auch sektorenübergreifend möglich sein. Nötig seien zudem Experimentierklauseln in den Sozialgesetzbüchern, durch die eine Abrechnung von Leistungen während der Erprobung ohne Budgetbereinigung erfolgen kann. Positiv bewertete regionale Lösungen sollten zügig in die Regelversorgung überführt werden.

Bessere Qualifikation für Schwangerschaftsabbrüche

Das Gremium will eine bessere Qualifizierung von Ärzten ermöglichen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dazu beschloss die GMK einstimmig, die Bundesärztekammer solle prüfen, ob die Muster-Weiterbildungsordnung für Gynäkologen so ergänzt werden kann, dass auch Kompetenzen für die Vornahme einer Abruptio vermittelt werden. Die Gesundheitspolitiker halten es für dringlich, „den Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland sicherzustellen“.

Mit Material von dpa

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