GMKGesundheitsminister: Masterplan „Medizinstudium 2020“ endlich umsetzen

Bei der Gesundheitsministerkonferenz fassten die Minister der Länder verschiedene Beschlüsse – unter anderem auch zur Umsetzung des Masterplans „Medizinstudium 2020“. Dieser müsse dringend kommen.

Der Masterplan "Medizinstudium 2020" muss dringend umgesetzt werden, betonen die Gesundheitsminister der Länder.

Berlin. Der Masterplan „Medizinstudium 2020“ ist konsentierte Grundlage für die Stärkung von Allgemeinmedizin, Praxisnähe und selbstständigem Lernen im Medizinstudium, an dem die Gesundheitsminister der Länder festhalten. Das wurde auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag (30.1). betont.

Bei der GMK wurde bedauert, dass sich Gesundheits- und Wissenschaftsseite bislang nicht auf eine Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) einigen konnten. Die Novellierung ist für die Umsetzung des Masterplans „Medizinstudium 2020“ nötig.

Bedauerlich sei außerdem, dass man sich auch nicht auf eine einheitliche Kostenschätzung hätte verständigen können, so die GMK weiter.

BMG soll Referentenentwurf überarbeiten

An das Bundesgesundheitsministerium richtet die GMK in einem Beschluss die Bitte, zeitnah einen überarbeiteten Referentenentwurf vorzulegen, in dem Vorschläge einer Fach-Arbeitsgruppe zur Novellierung ÄApprO und Masterplan eingearbeitet werden.

Außerdem sollte das Thema Finanzierung der Reform umgehend auf die Tagesordnung der Ministerpräsidenten der Länder gesetzt werden, so die GMK. (at)

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.