Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest (wie berichtet: bit.ly/1Ny847q. Dafür haben Kassenärztliche Bundesverienigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) nun die notwendige Rahmenvereinbarung getroffen. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.
Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation einheitliche erfasst werden. In der Regel wird der Hausarzt den Medikationsplan ausstellen und aktualisieren. Zudem können mitbehandelnde Ärzte den Plan anpassen. Apotheker ergänzen den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel.
Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform angefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern.
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