Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV soll zeitnah realisiert werden. Dazu hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Ende April den Entwurf eines sogenannten GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gebracht. Der Entwurf liegt "Der Hausarzt" vor. Das Gesetz soll möglichst bis zur Sommerpause ab 6. Juli verabschiedet sein, um den Krankenkassen organisatorischen Vorlauf bis zum 1. Januar 2019 einzuräumen.
Zeitgleich hat Spahn zwei weitere Gesetze angekündigt: das Pflegesofortprogramm sowie ein die ambulante Versorgung betreffendes Gesetz. Dieses soll etwa eine bessere Vergütung der sprechenden Medizin beinhalten und noch vor Jahresende in Kraft treten. Details nannte Spahn zunächst jedoch nicht.
Die Rückkehr zur Parität soll die Versicherten im ersten Schritt um 6,9 Milliarden Euro entlasten. Zudem will Spahn Kassen mit hohen Finanzreserven zum Abbau ihres Geldpolsters verpflichten. Hier sieht er ein weiteres Entlastungsvolumen von "etwa vier Milliarden Euro". Die Finanzreserven einer Kasse sollen das Volumen einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Krankenkassen sollten Geld "nicht übermäßig horten", begründete Spahn. Der Mindestbeitrag für Selbstständige wird laut GKV-VEG ab 1. Januar auf 171 Euro monatlich halbiert.
Bei Kassen und Opposition stieß der Gesetzentwurf auf Kritik. Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kündigte kurz vor Redaktionsschluss an, seine Partei werde Spahns Vorschlag in dieser Form nicht mittragen. Das Geld werde dringend für die Finanzierung der Pflege gebraucht. "Wenn wir jetzt die Rücklagen der Kassen abschmelzen, haben wir auf Dauer nicht genug Mittel, um den Pflegenotstand anzugehen."