Ab 1. Oktober 2015 profitieren Versicherte der BARMER GEK in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, die an Rheuma erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht besteht, von einem Integrierten Versorgungsvertrag zwischen ihrer Krankenkasse und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH. Geplant ist, diese besondere Form der Integrierten Versorgung perspektivisch bundesweit allen betroffenen Versicherten der BARMER GEK anzubieten. Bereits ab August 2015 können sich Patientinnen und Patienten sowie Ärzte in den Vertrag einschreiben.
Um die Beschwerden wirksam zu lindern und die Lebensqualität von Rheuma-Patienten zu verbessern, ist es entscheidend, dass bei Verdachtsfällen schnell reagiert und zeitnah eine Diagnose gestellt wird. Genauso wichtig ist auch eine effiziente Zusammenarbeit von Hausärzten und Rheumatologen. Deshalb gilt es, die verschiedenen Versorgungsebenen zusammenzubringen.
Das war die Idee, die die Pro Versorgung AG, eine Initiative des Deutschen Hausärzteverbandes, gemeinsam mit dem Berufsverband der Rheumatologen (BdRh) Ende 2011 dazu bewog, einen Integrierten Versorgungsvertrag zu entwickeln und ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, um die Versorgungsverträge umzusetzen.
Die Idee der Integrierten Versorgungsmodelle, sogenannter Versorgungslandschaften, ist in Deutschland bereits erprobt. Mehrere hundert Hausärztinnen und Hausärzte konnten schon Erfahrungen mit dieser speziellen Form der Versorgung rheumatisch erkrankter Patientinnen und Patienten machen. Die Versorgungslandschaft Rheuma bietet seit 1. Oktober 2014 in Nordrhein und Bayern gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse (TK) sowie bundesweit ab dem 1. Juni 2014 mit der AXA Krankenversicherung solche Versorgungsverträge an.
Im Zentrum der Versorgungslandschaften steht die ganzheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung der Patienten. Dabei wird eine koordinierte und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen den Ärzten als ein patientenbezogener Versorgungsverbund etabliert. Vorrangige Versorgungsziele sind neben der frühzeitigen Diagnosestellung und Interventionsmöglichkeit nach dem Auftreten erster Symptome die Verringerung der Krankheitsaktivität bei einer gesicherten Diagnose, um eine bestmögliche Prognose der Lebenserwartung und -qualität zu erreichen. Um dies zu gewährleisten, beinhaltet dieser Integriere Versorgungsvertrag konkrete und strukturierte Behandlungspfade sowie die regelmäßige Überprüfung individueller, gemeinsam mit dem Patienten vereinbarter Zielwerte.
Sämtliche Informationen rund um die Versorgungslandschaft finden Sie auch online.
Einschreibung des Versicherten und Honorierung
Die Honorierung der Hausarzte fur die besonderen Leistungen bei der Integrierten Versorgung ahnelt den Vertragen mit der TK in Nordrhein und Bayern. In einigen Punkten unterscheidet sich die Umsetzung des Vertrages mit der BARMER GEK auch:
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- Die Einschreibung des Versicherten in die Integrierte Versorgung erfolgt beim Rheumatologen. Dieser informiert innerhalb von 14 Tagen den Hausarzt uber die Einschreibung. Hat der Hausarzt einen Patienten mit Verdacht auf eine rheumatisch entzundliche Erkrankung, uberweist er diesen an den Rheumatologen und erhalt grundsatzlich fur seinen Patienten innerhalb von 14 Tagen einen Termin. Kommt der Patient anschliesend wieder zu seinem am Vertrag teilnehmenden Hausarzt, lost dies die Kontaktabhangige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale (KKP) aus.
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- Die Teilnahme des Hausarztes an diesem Vertrag ist nicht an die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geknupft.
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- Arzte erhalten die zusatzliche Honorierung on top zu ihrer ublichen Vergütung.