Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Oktober beschlossen. Dem G-BA zufolge greift das neue Zweitmeinungsverfahren, wenn Patienten die Implantation einer Total- oder Teilendoprothese des Kniegelenks empfohlen wird.
Der Anspruch bestehe auch, wenn es sich um eine Revisionsoperation – also einen Folge-, Wechsel- oder Korrektureingriff – handelt.
Nach Inkrafttreten des Beschlusses könnten etwa Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie eine Genehmigung als Zweitmeinungsgeber erhalten.
Ziel des Angebots sei es, Patienten bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Operation zu unterstützen und medizinisch nicht gebotene Eingriffe am Kniegelenk zu vermeiden.
Laut G-BA steigt die Zahl der Knieprothesen-Implantationen in Deutschland in den letzten Jahren fast kontinuierlich an.
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