Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung im dritten und vierten Quartal 2018 auszusetzen (Hausarzt 13). Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung, die betreffenden Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien sowie die Richtlinie “Methoden vertragsärztliche Versorgung” werden entsprechend geändert. Auch noch laufende Prüfverfahren, die sich auf vorhergehende Prüfquartale beziehen, werden ausgesetzt.
Kommentar
Nach dem Beschluss des G-BA ist auch eine Verarbeitung bereits angeforderter Daten auf der Grundlage der genannten Richtlinien durch die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zulässig. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG), wonach die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung gegen Datenschutzbestimmungen im Paragraf 299 SGB V verstößt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will hier zwar eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen – allerdings mit dem Ziel, im Wege der Revision die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 28. Mai 2014 durch das Bundessozialgericht bestätigen zu lassen. So gesehen könnte es durchaus sein, dass die Aussetzung über das vierte Quartal 2018 hinaus verlängert wird.