Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt ein hausärztliches Screening auf Depression nicht in die Gesundheitsuntersuchung (GU) auf. Der entsprechende Beschluss ist Ende Oktober in Kraft getreten. Der G-BA stützt sich damit auf eine Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses war vergangenes Jahr zu dem Schluss gekommen, dass die Studienlage zu einem solchen Screening keine Aussage zu Schaden oder Nutzen hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte zulasse (“Der Hausarzt” 8/18 und 17/18). “In Umsetzung der Ergebnisse der Nutzenbewertung wird ein Screening auf Depression als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchungen nach Paragraf 25 Abs. 1 SGB V nicht eingeführt”, heißt es im G-BA-Beschluss.
G-BA BeschlussScreening auf Depression schafft es nicht in die GU
Aufgrund der Ergebnisse der Nutzenbewertung beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss, dass ein Screening auf Depression nicht in die Gesundheitsuntersuchung aufgenommen wird.